Coburg - Der Coburger Stadtrat hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die Dr. Klaus Klumpers, ÖDP, gegen Oberbürgermeister Norbert Tessmer, SPD, eingereicht hatte, als unbegründet zurückgewiesen. Klumpers hatte Tessmer vorgeworfen, von ihm am 18. April dieses Jahres gestellte Fragen in der öffentlichen Stadtratssitzung am 21. April nicht beantwortet zu haben. Stattdessen habe der OB eine irreführende Darstellung über die Finanzierung der geplanten Bahnunterführung in Creidlitz gegeben. Tessmer hatte die Beseitigung der beiden beschrankten Bahnübergänge in Creidlitz als Pflichtaufgabe der Stadt bezeichnet, was Klaus Klumpers anzweifelt. Deshalb reichte er bei der Regierung von Oberfranken eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister ein. Die Regierung erklärte sich jedoch als nicht zuständig, da "Dienstherr" des OB der Stadtrat sei.