Coburg - Dass das Internet nichts vergisst, musste jüngst ein 23-jähriger Maschinenführer aus Neustadt erfahren. Im April 2018 hatte er sein Profilbild im sozialen Netzwerk "Facebook" mit dem Foto einer SS-Totenkopf-Flagge versehen. Da dieses Bild in den sozialen Medien noch verbreitet wurde, war es nicht verwunderlich, dass er Post vom Gericht bekam und wegen der Verwendung von Kennzeichen von verfassungswidrigen Symbolen angeklagt wurde. Vor dem Amtsgericht Coburg räumte der Angeklagte seine Tat vollumfänglich ein und brachte sein Bedauern zum Ausdruck, dass er sich zu so etwas habe hinreißen lassen. Der Richterin Steiger gegenüber äußerte er sich dahingehend, dass es ihm nicht bewusst gewesen sei, was er "angestellt" habe. Er betonte, dass er seine Einstellung zu rechtem Gedankengut geändert habe. "Weil?", wollte die Richterin wissen. "Es einfach Schwachsinn ist", antwortete der Angeklagte.