Coburg und Neustadt Diese zwei Gebäude sind jetzt Denkmäler

Ein Kirchengebäude und ein Bau aus den Anfängen der Energieindustrie sind 2024 vom Landesamt der Denkmalliste hinzugefügt worden. Das sind die Besonderheiten.

 
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Der Nachkriegsflair dieses Industriebaus ist greifbar: Das Umspannwerk an der Friedrich-Rückert-Straße in Coburg ist neuerdings auf der Liste der denkmalgeschützten Bauten vertreten. Foto: BLfD

Es ist eine Auszeichnung für die Gebäude und gleichzeitig der Auftrag, diese architektonischen Denkmäler zu bewahren: Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat am Montag bekannt gegeben, welche besonderen Bauten aus der Region 2024 neu in die Denkmalliste aufgenommen wurden. Neben der Sportstätte „Grüne Au“ und dem „Schießhaus“ in Hof sowie der evangelischen Pfarrkirche in Heinersreuth (Landkreis Bayreuth) haben es im vergangenen Jahr auch zwei Bauten in der Stadt und im Landkreis Coburg oberfrankenweit auf die Liste geschafft.

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Wie das BLfD in einer Pressemitteilung mitteilt, steht neuerdings das Umspannwerk unweit der Friedrich-Rückert-Straße in Coburg, als auch das Pfarrzentrum der katholischen Kirche „Verklärung Christi“ in Neustadt bei Coburg auf der Denkmalliste. Damit ist die Region um zwei Baudenkmäler reicher.

Mit den architektionischen Entwürfen zum Pfarrzentrum der Kirchengemeinde „Christi Verklärung“ in Neustadt bei Coburg habe der renommierte Architekt Josef Rauschen den Höhepunkt seines Schaffens erreicht, erklärt das Landesamt für Denkmalpflege. /BLfD

BLfD-Generalkonservator Prof. Dipl.-Ing. Mathias Pfeil erklärt dazu: „Die Denkmäler in Bayern spiegeln die Vielfalt unseres Kulturstaates wider. Sie erzählen Geschich-ten vom dörflichen Alltag bis hin zu bedeutenden Weltereignissen. Diese kulturellen Reichtümer für nachkommende Generationen zu bewahren, ist Aufgabe unserer Zeit.“

Coburger Umspannwerk kommt auf die Denkmalliste

Das Umspannwerk in Coburg wird somit zum Industriedenkmal aus der Nachkriegszeit ernannt. Es wurde 1954 nach Entwürfen der Bayernwerk AG München errichtet, um den stetig steigenden Energiebedarf der zunehmend technisierten Haushalte in der Region zu stillen, heißt es vonseiten Landesamts. „Die sachliche Gestaltung und die architektonische Klarheit sind typisch für das moderne Bauen in dieser Epoche. Trotz technischer Modernisierungen im Laufe der Jahre blieb das Umspannwerk mitsamt den Nebengebäuden in seiner ursprünglichen Form erhalten und ist somit ein Zeugnis des nach dem Zweiten Weltkrieg erforderlichen Ausbaus der Elektrifizierung“, schreibt das BLfD.

Pfarrzentrum in Neustadt ist nun ein Denkmal

Das Pfarrzentrum in Neustadt bei Coburg hingegen ist eine ganz andere Art von Baudenkmal. Der „renommierte Kirchenarchitekt Josef Rauschen“ habe die Pläne für das kirchliche Gebäude angefertigt und damit den Höhepunkt seines Schaffens erreicht, erklärt das Amt als Gründe für die Aufnahme auf die Denkmalliste. 1969 wurde das Pfarrzentrum schließlich fertig gestellt.

Die Entscheidung verdeutlicht das Landesamt für Denkmalpflege: „Der Zentralbau über quadratischem Grundriss mit Kuppelbedachung spiegelt die neuen liturgischen Anforderungen an die moderne Sakralarchitektur wider. Der Innenraum ist schlicht gehalten und geprägt von Naturmaterialien. Mit dem kupferverkleideten, 16 Meter hohen Faltdach hebt sich die Kirche deutlich von der umgebenden Wohnbebauung ab. Ihre Monumentalität macht sie zu einem städtebaulich markanten Architekturgebilde.“

Die Bayerische Denkmalliste ist ein nachrichtliches Verzeichnis alles Bau- und Bodendenkmäler in Bayern. Was juristisch als Denkmal aufgenommen werden darf, wird in Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes definiert. Dort heißt es: Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.