Coburg - Wegen der voranschreitenden Ausdehnung der Geflügelpest haben Stadt und Landkreis Coburg eine weitere Verfügung erlassen. Ab Samstag, 26. November, sind Ausstellungen, Märkte und andere Veranstaltungen mit Geflügel und anderen Vögeln verboten, heißt es in einer Mitteilung. Dies bezieht sich auch auf reine Taubenveranstaltungen. Diese Allgemeinverfügung gilt für das komplette Gebiet der Stadt und des Landkreises. Die Verfügung bezieht sich auf die Veranlassung des Bayerischen Umweltministeriums vom 23. November, dass das umgehende Verbot solcher Veranstaltungen fordert. Die Allgemeinverfügung ist gültig bis Mai 2017.
Coburg Verbot für Märkte mit Geflügel
Redaktion 24.11.2016 - 00:00 Uhr