Im Rechtsstreit um die außerordentliche Kündigung des Hausmeisters der Rudolf Steiner Schule Coburg haben sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht Coburg auf einen Vergleich geeinigt. Dies hat am Montag die Schulleitung mitgeteilt. Hintergrund der Klage war, dass der Hausmeister am 5. Februar dieses Jahres einer Gruppe von Reichsbürgern ohne Wissen der Schulleitung den großen Saal der Schule für eine Versammlung zur Verfügung gestellt hatte. Gegen die Teilnehmer des Treffens wurde von der Rudolf-Steiner-Schule Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet. Das Arbeitsverhältnis des Hausmeisters wurde umgehend beendet. Gegen diese Beendigung war Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben worden. Aus dem jetzt abgeschlossenen Vergleich ergäben sich laut Schulleitung im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis keinerlei weitere finanzielle Verpflichtungen für die Rudolf-Steiner-Schule. Das Reichsbürgertreffen und die bundesweite Berichterstattung hätte zu erheblichen Belastungen für die Schulgemeinschaft geführt – trotz der sofortigen Distanzierung der Schule, heißt es in der Erklärung weiter. „An dieser Stelle wird deshalb nochmals klargestellt: Reichsbürger oder ähnliche verfassungsfeindliche Bewegungen werden in der Schulgemeinschaft nicht toleriert und stehen in völligem Gegensatz zu den der Waldorfpädagogik und unserer Schule zu Grunde liegenden Zielen und Werten. Die Unterstützung oder Zugehörigkeit zu einer derartigen Bewegung wird auch künftig als Grund für die sofortige Beendigung der Zusammenarbeit betrachtet.“
Coburg Vergleich im Reichsbürgerfall
Redaktion 19.09.2022 - 16:44 Uhr