Coburg - Eine Kundin, die durch eine fehlerhafte Blondierung am Hinterkopf eine Verätzung und in deren Folge eine fünf mal fünf Zentimeter große kahle Stelle erlitten hatte, wollte von der Friseurin und deren Chefin 20 000 Euro Schmerzensgeld. Die Versicherung der Beklagten hatte vorgerichtlich bereits 1000 Euro bezahlt. Die Beklagten meinten schon im Vorfeld, insgesamt 5000 Euro Schmerzensgeld seien ausreichend.