Coburg - Im Verfahren am Landgericht Coburg gegen einen 58-Jährigen aus dem Landkreis Kronach haben sich die Fronten verhärtet. Der Angeklagte und sein Verteidiger Oskar Steiger bleiben dabei, dass der 58-Jährige seine frühere Frau zwar angegriffen habe - jedoch ohne Tötungsabsicht. Oberstaatsanwalt Martin Dippold wies hingegen am Montag darauf hin, dass ungeachtet des in der Anklageschrift aufgeführten Vorwurfs des versuchten Totschlags nach bisherigen Erkenntnissen auch versuchter Mord in Frage komme. Der Beschuldigte soll auf die 42-Jährige in ihrer Wohnung bei Kronach mit einem Schraubenzieher losgegangen sein (die NP berichtete). Mehrmals habe er die Frau mit dem Werkzeug verletzt, am Bauch, an den Beinen und an einer Hand. Vor dem Angriff soll er gesagt haben, dass er die Frau töten werde. Nachdem ein Nachbar die Hilferufe der Frau gehört hatte, war er zu deren Wohnung geeilt. Zunächst soll der 58-Jährige auch den Nachbarn bedroht haben. Seine frühere Frau verfolgte er nach draußen, ließ aber schließlich von ihr ab und fuhr weg. Wie ein Polizist erklärte, habe der Angeklagte selbst die Polizei gerufen und sich festnehmen lassen. Die Frau hat den in der Anklage geschilderten Angriff vor der Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Bianca Franke bestätigt. Sie habe Todesangst verspürt, als ihr früherer Mann, nachdem er sich weiße Handschuhe übergestreift hatte, mit dem Schraubenzieher auf sie losgegangen sei. Den Beschuldigten schilderte sie als gewalttätig und krankhaft eifersüchtig.