Coburg – Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Ansbach hat am Mittwoch den Antrag der Landesanwaltschaft zurückgewiesen, den Leiter des Gymnasiums Casimirianum Coburg, Burkhard Spachmann, dienstrechtlich zurückzustufen. Das Gericht entschied vielmehr, dem Schulleiter das Monatsgehalt um ein Zehntel auf die Dauer von drei Jahren zu kürzen. Wären die Richter der Landesanwaltschaft gefolgt, könnte Burkhard Spachmann nicht mehr an der Spitze des ältesten und traditionsreichsten Coburger Gymnasiums stehen; er hätte dessen Führung abgeben müssen.