Coburg – Die kalte Jahreszeit verlangt auch Hauseigentümern besondere Vorsicht und Vorsorge ab. So müssen sie sicherstellen, dass im Zugangsbereich ihres Anwesens ausgelegte Fußmatten nicht im Zusammenspiel mit sich darunter bildendem Eis zur gefährlichen Rutschfalle werden. Anderenfalls haften sie für Stürze von Hausbesuchern. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der ein Hauseigentümer zur Zahlung von rund 13 000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt wurde. Dieser Betrag wurde einer Fußgängerin zugesprochen, die auf einer wegrutschenden Gummimatte stürzte und sich dabei schwer verletzte.