Coburg - Handelsübliche Silvesterraketen, Kracher und Böller dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Darauf weist das Coburger Ordnungsamt in einer Pressemitteilung hin. Was viele nicht wissen: Nur Erwachsene dürfen diese Feuerwerkskörper abschießen. Verboten sind Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern.