Coburger Anwalt Anzeige gegen Scholz und Habeck

Keine Masken im Regierungsflieger: Christian Müller pocht auf gleiches Recht für alle.

 
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„Der kleine Mann kann nicht nachvollziehen, dass er zur Kasse gebeten wird, während anderswo offenbar andere Gesetzen gelten“, betont Rechtsanwalt Müller. Foto: NP Archiv

Christian Müller legt sich mit der Bundesregierung an. Der Coburger Rechtsanwalt hat Kanzler Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Robert Habeck angezeigt, weil sie bei einem Flug in der vergangenen Woche nach Kanada keine Maske getragen haben. Müller begründet dies in einem Schreiben an die Bundespolizeiinspektion des Flughafens Berlin Brandenburg – dort war der Flieger gestartet – mit Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz.

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Der Sachverhalt, so Müller in der Anzeige, werde vom Regierungssprecher nicht in Abrede gestellt. In Verkehrsmitteln des Luftverkehrs seien Atemschutzmasken oder medizinische Gesichtsmasken zu tragen. „Irgendwelche Ausnahmetatbestände, auch im Hinblick auf kurzfristig getestete Personen gibt es nach dem Infektionsschutzgesetz nicht (…) Es wird gebeten, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und den Vorfall sodann der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzulegen (…)“, schreibt der Anwalt.

Unterdessen hat das Kanzleramt die Regeln in Regierungsmaschinen wieder verschärft. „Mit Blick auf die öffentliche Debatte der vergangenen Tage hat das Bundeskanzleramt beschlossen, neben einem aktuellen PCR-Test auch wieder das Tragen von Masken während des gesamten Fluges vorzuschreiben“, teilte ein Regierungssprecher auf Anfrage mit. Bei der Reise nach Kanada zusammen mit Vizekanzler Habeck hatte Scholz in der Regierungsmaschine der Luftwaffe auf das Tragen von Masken verzichtet. Auf einem Video waren die beiden Spitzenpolitiker im Kreise eng beieinander sitzende Journalisten zu sehen. Vor allem in sozialen Medien hagelte es daraufhin Kritik.

Rechtsanwalt Müller kann das durchaus nachvollziehen. Im Januar vergangene Jahres hatte er während des zweiten Lockdowns einen Rentner verteidigt, der auf dem Coburger Marktplatz ohne Maske erwischt worden war. Das Ordnungsamt verhängte daraufhin ein Bußgeld von 250 Euro, das mit Müllers Hilfe schließlich auf 100 Euro reduziert wurde. „Der kleine Mann kann nicht nachvollziehen, dass er zur Kasse gebeten wird, während anderswo offenbar andere Gesetzen gelten“, so Müller.