Der Sachverhalt, so Müller in der Anzeige, werde vom Regierungssprecher nicht in Abrede gestellt. In Verkehrsmitteln des Luftverkehrs seien Atemschutzmasken oder medizinische Gesichtsmasken zu tragen. „Irgendwelche Ausnahmetatbestände, auch im Hinblick auf kurzfristig getestete Personen gibt es nach dem Infektionsschutzgesetz nicht (…) Es wird gebeten, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und den Vorfall sodann der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzulegen (…)“, schreibt der Anwalt.