An einem Abend im Mai 2018, gegen 22.10 Uhr, begegnen sich zwei Teilnehmer des Coburger Convents auf der Herrentoilette im „Coburger Hofbräu“. Einer grüßt mit „Heil Hitler“, was den anderen Landsmannschafter empört – der stellte erst den Täter zur Rede, wurde aber nur ausgelacht. Dann stellte er Strafantrag und schaltete das „Rechtsamt“ des AHCC (Alte Herren des CC) ein. Doch alles verläuft offiziell im Sand. Zum einen, weil der Täter zunächst wohl weder von Polizei noch CC ermittelt werden konnte. Zum anderen, weil sich der Vorfall laut Staatsanwaltschaft in einem „semiprivaten Rahmen“ ereignet hat und so der Tatbestand des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86a StGB) nicht gegeben sei.