Coburger Klößmarkt Verdi will Einkaufs-Sonntag stoppen

Wolfgang Braunschmidt

Erstmals sollen Geschäfte am Klößmarkt öffnen können. Das will die Gewerkschaft verhindern. Sie hat bei der Regierung von Oberfranken eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Stadt eingereicht.

 
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„Schlemmen und Shoppen, Spiel und Spaß“ soll das Motto des geplanten verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Coburger Klößmarktes am 4. September lauten. Die Gewerkschaft Verdi bittet die Regierung von Oberfranken, das „Sonntagsspektakel“ zu verbieten. Foto: picture alliance/dpa/Annette Riedl

Das Coburger Citymanagement will am 4. September unter dem Titel „Sonntagsspektakel“ einen komplett neuen verkaufsoffenen Sonntag präsentieren. Anlass ist der Klößmarkt, der dafür um einen Tag verlängert werden soll. „Schlemmen & Shoppen, Spiel und Spaß“ soll das Motto am 4. September von 13 bis 18 Uhr in der Innenstadt lauten. Zahlreiche Einzelhändler würden nach einer Mitteilung des Citymanagements „schon jetzt verlockende Angebote für ihre Kunden“ vorbereiten, „attraktive Rabattangebote sollen die Besucher in die Geschäfte locken“.

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Die Gewerkschaft Verdi ist damit nicht einverstanden. Sie hat unter Hinweis auf das Gesetz über den Ladenschluss Aufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Oberfranken eingereicht. Ziel ist, die Sonntagsöffnung der Geschäfte zu verhindern.

Gewerkschaftssekretär Paul Lehmann stellt zunächst klar, dass dass Verdi vor Erlass der Verordnung nicht angehört worden sei „und wir somit keine Gelegenheit hatten, uns dazu zu äußern“. Deutlich schwerer wiege allerdings die Tatsache, dass nach der Verordnung alle Geschäfte in Coburg am Sonntag, 4. September, öffnen dürfen. Dies sei nicht statthaft.

Ihre Ladentüren öffnen dürften nur Geschäfte, „die einen direkten örtlichen Bezug zur Veranstaltung haben und an diese angrenzen“. Das ist beim Klößmarkt ausschließlich rund um den Marktplatz der Fall.

„Nicht rechtmäßig“

Des weiteren bemängelt die Gewerkschaft, „dass keine Prognose über den zu erwartenden Besucherstrom zur Veranstaltung vorliegt, die dann eine Sonntagsöffnung auslösen könnte“. Das Offenhalten der Geschäfte an Sonntagen aus rein wirtschaftlichen Aspekten sei nicht erlaubt. Die Argumente, die Verdi vorträgt, „sind mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht in Einklang zu bringen. Demnach ist die Verordnung nicht rechtmäßig“, betont Paul Lehmann.

Zusätzlich gibt er zu bedenken, dass in Zeiten der Energieknappheit auch von der Wirtschaft alles unternommen werden sollte, um Strom zu sparen. Zusätzliche Öffnungstage im Einzelhandel würden genau das Gegenteil bewirken.

Verdi verweist auf ein Schreiben des bayerischen Arbeitsministeriums vom 31. Januar 2017, in dem strenge Anforderungen an Kommunen gestellt würden, um eine Sonntagsöffnung auf den Weg zu bringen. Beim „Klößmarkt“ erfülle die Stadt Coburg diese Vorgaben nicht. Die Gewerkschaft bittet die Regierung von Oberfranken, die Verordnung zum Offenhalten der Verkaufsstellen an Sonntag der Stadt Coburg für nichtig zu erklären.

Stellungnahme von Stadt und Regierung

Louay Yassin, Pressesprecher der Stadt Coburg, betonte, es sei das gute Recht von Verdi, Beschwerde zu führen. „Oberbürgermeister Dominik Sauerteig findet Arbeitnehmerschutz ebenso wichtig wie die Gewerkschaft“, erklärte Yassin am Freitagnachmittag.

Dennoch liege hier ein Dissens vor. Es würden nicht alle Geschäfte in Coburg öffnen, sondern ausschließlich die im Innenstadtbereich ansässigen. Die von Verdi geforderte Passantenfrequenzmessung habe nicht erstellt werden können, da der Klößmarkt in den vergangenen zwei Jahren aufgrund der Beschränkungen in der Corona-Pandemie nicht habe stattfinden können. „Diese Messung wird jetzt nachgeholt“, betont Louay Yassin.

Auf der politischen Ebene sei es seines Erachtens „höchst fraglich, was Verdi macht. Es geht definitiv nicht darum, alle Monate einen verkaufsoffenen Sonntag zu veranstalten, sondern einmal im Jahr.“ Gerade vor dem Hintergrund der Corona-, der Ukraine-, der Energie-Krise sowie der massiven Zunahme der Einkäufe im Internet drohe vielen Läden die endgültige Schließung. Dies habe eine Verödung von Städten zur Folge und bedeute auch Arbeitsplatzverlust. „Die Stadt Coburg bemüht sich in hohem Maße darum, die Innenstadt zu stärken und somit indirekt auch Arbeitsplätze zu erhalten“, betont der Pressesprecher. Ein „Kreuzzug“ gegen verkaufsoffene Sonntage werde – wie alle Kreuzzüge – nur Verlierer hinterlassen.

Letztlich sei nun die Regierung von Oberfranken am Zuge, hier zu entscheiden, „ob ein sehr moderater und unserer Meinung regelkonformer Umgang mit verkaufsoffenen Sonntagen eine Aufsichtsbeschwerde rechtfertigt oder nicht“, erklärt Louay Yassin.

Sabine Kerner, Pressesprecherin der Regierung von Oberfranken, teilte auf Anfrage mit, die Aufsichtsbeschwerde der Gewerkschaft Verdi liege der Behörde seit Freitagvormittag vor. Die Regierung habe die Stadt Coburg um eine Stellungnahme gebeten. „Wir beabsichtigen, in der 35. Kalenderwoche – zwischen dem 29. August und dem 2. September – über die Beschwerde zu entscheiden“, so Pressesprecherin Kerner.