Die Neupatientenregelung sieht vor, dass Patienten, die keinen Hausarzt oder Orthopäden haben, zeitnah einen Termin bei einem Mediziner erhalten. Ärztinnen und Ärzten wird für deren Behandlung, also für von ihnen neu aufgenommene Patienten, eine zusätzliche Vergütung gezahlt. Der Orientierungspunktwert zur Vergütung vertragsärztlicher und -psychotherapeutischer Leistungen hingegen legt fest, wie viel Geld Vertragsärzte und Psychotherapeuten für ihre einzelnen Leistungen erhalten. Durch die Neufassung der beiden Vorgaben unter anderem möchte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die wirtschaftlich angeschlagenen Krankenkassen im Land finanziell entlasten.