Coburger Land Impfpflicht - und nun?

Martin Fleischmann
Seit 16. März müssen Ungeimpfte im Gesundheitswesen dem Coburger Gesundheitsamt gemeldet werden. Foto: NP-Archiv

Seit 16. März müssen Ungeimpfte im Gesundheitswesen gemeldet werden. Wie viele Personen im Raum Coburg betroffen sind, lässt sich derzeit noch nicht sagen.

 
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„Pragmatisch“ und „mit Augenmaß“ will Bayern die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen umsetzen, so hatte es Anfang März Gesundheitsminister Klaus Holetschek angekündigt. Im Coburger Land ist die Lage nun folgende: Es gibt zwar seit 16. März Meldungen an das Gesundheitsamt, wie Corinna Rösler, Pressesprecherin des Landratsamtes auf Nachfrage mitteilte. Für belastbare Zahlen scheint es aber noch zu früh. Denn die Einrichtungen haben laut Rösler 14 Tage Zeit zum Melden. Zudem sei vieles noch unklar. Manche Einrichtungen schickten etwa Listen aller Mitarbeiter, hier müsse erst abgeklärt werden, wer davon geimpft ist und wer nicht. Deshalb würden sie noch mal zurückgespielt. Weitere Unklarheit: Bei anderen Meldungen seien Personen einmal geimpft und man müsse schauen, wann diese vollständig geimpft sind.

Keine konkreten Zahlen zu gemeldeten Beschäftigten mag der Klinikverbund Regiomed nennen. „Der Prozess läuft noch“, teilt Yvonne Gast von der Unternehmenskommunikation mit. Durch die aktuell hohen Krankenstände sei damit zu rechnen, dass sich die Daten in der nächsten Zeit noch relativieren. Man stehe im stetigen Austausch mit den Gesundheitsämtern, Nachzügler wie Aktualisierungsmeldungen würden berücksichtigt.

Zunächst eine Beratung

Laut Minister Holetschek ist ein gestuftes Verwaltungsverfahren vorgesehen: Das Gesundheitsamt gibt gemeldeten Personen zunächst die Möglichkeit, eine Impfberatung wahrzunehmen und die Entscheidung zu überdenken. Auf das Beratungsangebot folgt eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Bleibt diese weiterhin aus, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz kann dann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.

Die einrichtungsbezogene Impflicht macht sich schon länger bei der Agentur für Arbeit bemerkbar. Von Dezember bis Ende Februar haben sich im Bereich Bamberg-Coburg aus Gesundheits- und Pflegeberufen 948 Menschen vorsorglich Arbeitsuchend gemeldet, wie Pressesprecher Matthias Klar auf NP-Anfrage mitteilt. 127,3 Prozent mehr als im selben Zeitraum in 2019 vor dem Beginn der Corona-Krise. Die Vermittler der Agentur machten jedoch die Erfahrung, dass sich viele nach und nach wieder abmelden. Matthias Klar: „Es waren sehr intensive Beratungsgespräche, geprägt von Sorgen, Nöten und Hoffnung. Ihren Beruf aufzugeben ist für den Großteil keine Option, da sie ihn aus Leidenschaft und Berufung ausüben.“

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