Coburger Landgericht Die eigene Mutter erschlagen?

Martin Rebhan
Oberstaatsanwalt Christopher Rosenbusch den Angeklagten als sehr manipulativen Menschen. Foto: Martin Rebhan

Beim Prozess wegen des Todes einer 71-Jährigen kommen Staatsanwalt und Verteidiger zu ganz unterschiedlichen Schlussfolgerungen.

 
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Am Ende des zweiten Verhandlungstags im Verfahren gegen einen 41-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Coburg wegen des Verdachts des Totschlags haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Zeugenaussagen und die Einlassung des Angeklagten höchst unterschiedlich bewertet. Vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richterin Jana Huber bezeichnete Oberstaatsanwalt Christopher Rosenbusch den Angeklagten als sehr manipulativen Menschen. Seine Aussagen, wie es zum Tod seiner 71-jährigen Mutter gekommen ist, habe er immer um die Ermittlungsergebnisse herumkonstruiert. In seinen Aussagen gebe es aber Widersprüche.

Rosenbuschs Bewertung des Vorfalls, der sich in der Nacht von 10. bis 11. Dezember des vergangenen Jahres ereignete, stützt sich vor allem auf das Gutachten des Gerichtsmediziners Professor Betz. Dieser hatte deutlich gemacht, dass das Ergebnis der Obduktion im krassen Widerspruch zu Aussagen des Angeklagten stehe. Der vom 41-Jährigen immer wieder ins Feld geführte Sturz seiner Mutter, der Tage vor ihrem Tod passiert sein soll und mit dem er die Hämatome an ihrem Kopf erklärte, könne nicht stattgefunden haben. Zudem bezog sich der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer auf die Aussage des Notarztes, der den Tod der Mutter festgestellt hatte. Demnach habe sich die Stimmung des Angeklagten geändert, als der Mediziner keinen natürlichen Tod bescheinigte. „Ich habe bei der Leiche Auffälligkeiten festgestellt, die mich veranlassten, die Polizei zu informieren“, sagte der Arzt. Aufgrund der verschlechterten Atmosphäre habe er seinen Kollegen, der im Auto wartete, gebeten, ins Haus zu kommen. Auch diese Aussage widerspreche Angaben des 41-Jährigen, sagte Rosenbusch. Sein Fazit: „Durch das Gutachten des Sachverständigen ist der Angeklagte zweifelsfrei überführt.“ Das Strafgesetzbuch sieht bei Totschlag Strafen zwischen fünf und 15 Jahren vor. Der Oberstaatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten.

Die Verteidiger Michael Linke und Albrecht von Imhoff verwiesen dagegen auf den psychiatrischen Gutachter Thomas Wenske, der es für durchaus möglich hält, dass die Angaben des Angeklagten zutreffen. Ihr Mandant habe auf alle Fragen flüssig geantwortet. „Dies ist nur möglich, wenn man von Erlebtem berichtet“, so Linke. Beide Verteidiger forderten deshalb einen Freispruch. In seinem letzten Wort hielt der Angeklagte fest: „Ich liebte meine Mutter und liebe sie immer noch, und ich habe ihr nichts angetan. Das ist die Wahrheit.“ Das Urteil soll am 5. Dezember, 9 Uhr, verkündet werden.

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