Mit der Frage, ob die Charakterisierung einer Person als „geldgeil, ohne Skrupel, selbstverliebt und pfui Teufel“ den Tatbestand der Beleidigung erfüllt oder in den Bereich der freien Meinungsäußerung fällt, hat sich am Dienstag das Amtsgericht Coburg unter Vorsitz von Richter Klaus Volk beschäftigt. Angeklagt war ein 64-jähriger Fischereimeister aus dem Landkreis. Dieser hatte am 22. Juni vergangenen Jahres in der geschlossenen Facebookgruppe „Coburger Stadtgespräche“ einen Rechtsanwalt aus der Vestestadt mit besagten Worten beschrieben, nachdem ein anderer Nutzer der Seite nach Erfahrungen mit dem Juristen gefragt hatte.