Polizei verfolgt Verstöße
Nachdem der Landkreis Haßberge seit mehreren Tagen den Inzidenzwert von 100 überschritten hat, gelten wieder strengere Kontaktbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Demnach sind private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich einer weiteren Person. Kinder der beiden Haushalte unter 14 Jahre bleiben bei der Gesamtzahl außer Betracht. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Des Weiteren ist von 22 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt. Es sei denn, dies ist begründet aufgrund:
1. eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
2. der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
3. der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
4. der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
5. der Begleitung Sterbender,
6. von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
7. von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Das Antreten des Heimwegs von einem fremden Haushalt zählt hierbei nicht zu den ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen. „Vom Begriff der Wohnung erfasst sind auch privat genutzte Gärten, Terrassen und Balkone“, wie Monika Göhr erklärt. Verstöße gegen die neuen Bestimmungen werden durch die Polizei konsequent verfolgt und geahndet. Der aktuelle Bußgeldkatalog kann unter https://www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Corona/baymbl-2021-206_Bussgeldkatalog_Corona.pdf eingesehen werden.
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung (23. März) weitere Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie efasst. Diese sehen keine weiteren Lockerungen bis zum Ende der Osterferien vor, wie Göhr mitteilt. Die zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis einschließlich 18. April 2021 verlängert und um die neuen Beschlüsse angepasst. Auch die Einreisequarantäneverordnung wird bis einschließlich 18. April 2021 verlängert. Mehr dazu im Bericht der Bayerischen Kabinettssitzung unter https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-23-maerz-2021/?seite=5062.
Fragen rund um das Corona-Virus im Landkreis Haßberge beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons. Diese sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12.30 Uhr unter der Rufnummer 09521/27600 erreichbar. Bei Fragen hilft auch die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung weiter, die montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 089/122220 zur Verfügung steht. Die Servicestelle beantwortet gerne auch schriftlich über eine E-Mail an direkt@bayern.de oder über das Kontaktformular der Servicestelle.
Ganz viele Fragen lassen sich jedoch schon ohne einen Anruf, sondern mit Blick ins Internet klären. Empfohlen wird hier die Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/ oder auch die FAQs der Bayerischen Staatsregierung unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php.
Währenddessen liegt der Inzidenzwert in Stadt (60,7) und Landkreis Bamberg (48,9) noch im Rahmen, im Vergleich zum Dienstag haben sich hier 36 Menschen neu mit dem Corona-Virus infiziert.