Kronach - Krankenschwestern, Verkäufer und LKW-Fahrer gehören in der Pandemie zu jenen Berufsgruppen, welche die Gesellschaft zweifelsohne in der Pandemie am Laufen gehalten haben. Neben ihnen gibt es jedoch noch zahlreiche weitere Branchen, die den sogenannten kritischen Dienstleistungen zugerechnet werden. Und auch Arbeitnehmer in vielen anderen Berufen haben in Zeiten des Corona-Virus viel leisten und über sich ergehen lassen müssen. Aus diesem Grund gibt es seit dem 1. März 2020 den sogenannten Corona-Bonus. Diese steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von maximal 1500 Euro darf jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einmalig als Entschädigung für die Strapazen der Pandemie auszahlen. Am 31. März dieses Jahres endet das Zeitfenster für dieses Programm jedoch. Bis dahin müssen Arbeitgeber, die sich auf diese Weise erkenntlich zeigen wollen, den Bonus auszahlen.
Corona-Bonus Entschädigung für anstrengende Zeit
Andreas Wolfger 06.02.2022 - 14:06 Uhr