Coburg Einschränkungen bei kostenlosen Corona-Tests

Der Anspruch, sich kostenlos auf das Corona-Virus untersuchen zu lassen, endet mit diesem Sonntag. Auch für das Coburger Testzentrum gelten neue Regeln.

An diesem Sonntag endet der Anspruch, sich kostenlos auf das Corona-Virus untersuchen zu lassen. Ab Montag, 11. Oktober, gelten auch für das Coburger Testzentrum neue Regeln. Foto: dpa/Kira Hofmann

Coburg - Ab Montag, 11. Oktober, besteht kein Anspruch mehr auf einen kostenlosen Corona-Bürgertest für jedermann. Dieses Angebot gab es bislang im Testzentrum von Stadt und Landkreis Coburg an der HUK-Coburg arena. Ab Montag dürfen die kommunal betriebenen Testzentren nur noch die kostenfreien Testungen für genau bestimmte Personengruppen anbieten. Dies hat das Bayerische Gesundheitsministerium vor Kurzem mitgeteilt. Darauf weisen die Stadtverwaltung und das Landratsamt Coburg hin.

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Das bedeutet: Im Testzentrum auf der Lauterer Höhe können Schnelltests bis auf Weiteres nur für Mitglieder der „vulnerablen Gruppen“ angeboten werden. Das sind zum einen Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, und Personen, die an einer Studie zur klinischen Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilgenommen haben. Außerdem werden Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dazu gerechnet. Letzteres gilt allerdings nur bis zum 30. November. Von diesem Tag an gibt es die kostenlosen Schnell-Tests nur für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Es werden auch die sonstigen kostenfreien Testungen nach der Testverordnung, zum Beispiel für Kontaktpersonen, nach Warnhinweis der Corona-Warn-App, bei Ausbruchsgeschehen und PCR-Bestätigungstestungen durchgeführt. Außerdem werden kostenfreie Testungen für Besucher und Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen angeboten, genauso wie für leicht symptomatische Kinder („Schnupfenkinder“).

Für die kostenfreien Tests ist wie bisher eine Terminvereinbarung auf der Internetseite des Corona-Testzentrums erforderlich. Eine Ausnahme gilt für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

Kostenpflichtige Schnelltests werden in Apotheken beziehungsweise privat betriebenen Teststellen angeboten. Eine Liste ist auf den Websites von Stadt und Landkreis einsehbar. Die Stadt Coburg weist darauf hin, dass das BRK-Schnelltestzentrum in der Sally-Ehrlich-Straße keine kostenpflichtigen Tests anbietet. Kostenpflichtige PCR-Testungen dürfen nur von Ärzten vorgenommen werden.

Anders als Schulkinder können sich Kindergartenkinder noch nicht direkt in der Einrichtung testen lassen. Deswegen bietet das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Coburg auf der Lauterer Höhe nun für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr Schnelltests ohne Termin an. Sie können sich werktags zwischen 7 und 9 Uhr testen lassen. Das Angebot ist insbesondere für Kinder gedacht, die leichte Symptome einer Erkältung zeigen. Der Test soll allen Beteiligen Sicherheit geben und den Besuch der Kita mit leichter Schnupfen-Nase ermöglichen. „Das Testzentrum trägt damit einem oft geäußerten Wunsch von Eltern Rechnung“, betonen Stadt und Landkreis Coburg.