Coburg - Angehörige, die Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen über Weihnachten besuchen wollen, müssen laut der jüngsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Darauf weisen die Stadt und der Landkreis Coburg in einer gemeinsamen Mitteilung vom Mittwoch hin.