München - Ein Großteil der bayerischen Firmen, die seit März 2020 Corona-Hilfen erhalten haben, müssen mit Rückforderungen durch den Freistaat rechnen. Hintergrund ist, dass viele Firmen eine Kostenerstattung für Bereiche angesetzt haben, die nicht förderfähig waren. Zudem waren einige Antragsteller offenbar gar nicht antragsberechtigt. Das teilte Martin Drognitz von der IHK für München und Oberbayern den Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss des Landtags mit. In den meisten Fällen werde es sich wohl nur um kleinere Beträge handeln. Genaue Zahlen könnten aber erst genannt werden, wenn die Förderabrechnungen abgeschlossen seien. Eine umfassende Antragsprüfung im Vorfeld der Auszahlungen sei nicht möglich gewesen, um die schnelle Freigabe der Gelder für die von Lockdowns betroffenen Firmen nicht zu behindern. Mit der konkreten Prüfung der Förderfälle werde nach dem Jahreswechsel begonnen, ergänzte der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Kammerer. Diese könne sich im Einzelfall bis zu zwei Jahre hinziehen. Im Falle von Rückforderungen werde man darauf achten, dass diese die Firmen nicht existenziell belasteten. Es würden deshalb Stundungen oder Ratenzahlungen angeboten. „Es ist nicht unser Ziel, die Unternehmen wieder in Liquiditätsprobleme zu bringen“, betonte Kammerer. An den Rückforderungen führe kein Weg vorbei, da es sich um Steuergelder handle.
Corona-Hilfen Jetzt wird abgerechnet
Jürgen Umlauft 21.10.2021 - 17:20 Uhr