Coburg - In 88 Tagen ist Schluss. Dann dürfen ungeimpfte Pflegekräfte nicht länger zur Arbeit kommen. Ab dem 15. März gilt für sie die von Bundestag und Bundesrat beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht. Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen dann nachweisen, dass sie vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind, um weiter in ihrem Job arbeiten zu können. Davon ausgenommen ist nur, wer einen Genesenen-Nachweis hat oder ein ärztliches Attest, das gesundheitliche Hinderungsgründe belegt.