Vor dem Landgericht Mainz hat eine Frau gegen den schwedisch-britischen Arzneimittelhersteller Astrazeneca auf Schmerzensgeld geklagt, weil sie seit ihrer Coronaimpfung mit einem Hörschaden zu kämpfen hat. Die Klage wurde nun abgewiesen.
Corona-Impfschaden vor Gericht Ein „Pech gehabt“ ist nicht gerecht
Regine Warth 21.08.2023 - 14:39 Uhr