Corona-Impfung Wer darf nicht gegen Corona geimpft werden?

Amelie Baum

Zwar ein kleiner Einstich, aber eben auch ein Eingriff. Wer zuerst Rücksprache mit seinem Arzt bezüglich der Impfung gegen das Coronavirus halten sollte, klären wir hier.

 
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Seit dem 1. September ist in Baden-Württemberg die Drittimpfung gegen Covid-19 möglich. Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Immer mehr Menschen in Deutschland vertrauen auf Forschung und Medizin, lassen sich also gegen das Coronavirus impfen und sind somit gegen einen schweren Verlauf der Krankheit geschützt. Hierzu bedarf es bei den meisten Impfstoffen vorerst nur zwei Impfdosen. Die Auffrischungsimpfung gegen den Wildtyp-Virus, der Beta- sowie der Delta-Variante laufen bereits bei besonders gefährdeten Menschen in mehreren Bundesländern. Es gibt aber auch Fälle bei der eine Coronaimpfung mit dem zu behandelnden Arzt zu besprechen ist, wenn nicht sogar ausgeschlossen werden muss.

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Nicht bei jeder Vorerkrankung muss auf eine Corona-Impfung verzichtet werden. Einige Vorerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Vorerkrankungen der Lunge führen zu einem höheren Risiko für einen schweren Corona-Krankheitsverlauf. Gerade bei solchen Personen kann die Impfung empfehlenswert sein.

Natürlich sollte man bei einer bestehenden Grunderkrankung die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt suchen. Auch Personen, die bereits auf einen Inhaltsstoff des Impfstoffs eine allergische Reaktion gezeigt haben, wird geraten Nutzen und Risiken einer Covid-19-Impfung sorgfältig zu prüfen und abzuwägen, dies gilt ebenfalls für alte, kranke und gebrechliche Personen. Allergische Reaktionen auf Impfstoffe sind aber eher eine Seltenheit.

Schwangeren wird die Corona-Impfung noch nicht empfohlen

Patienten, die am Impftag akut erkrankt sind, Fieber haben, sollten bis zu ihrer Genesung nicht geimpft werden. Eine leichte Erkältung ohne Fieber sei aber kein Grund einen Impftermin zu verschieben, macht das Robert-Koch-Institut deutlich. Grundsätzlich gilt: Man sollte sich nur dann impfen lassen, wenn man sich auch fit fühlt. Auch bei einer Grippeschutz-Impfung gilt dies. Damit der Körper nicht allzu stark belastet wird sollte zwischen einer Corona- und einer Grippeschutz-Impfung mindestens eine 14- tägige Pause eingelegt werden.

Schwangeren rät die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert-Koch-Institut derzeit von der Coronaimpfung ab, obwohl diese Gruppe zufolge ein höheres Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf zeigt. Kinder und Jugendliche sind von einer Impfung nicht mehr ausgeschlossen. In Europa darf ab 12 Jahren in sämtlichen Bundesländern mit einem mRNA-Impfschutz geimpft werden.

Volle Schutzwirkung bei Krebspatienten noch unklar

Auch bei einer Einnahme von gerinnungshemmenden Medikamenten gegen einen drohenden Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer Venenthrombose kann die Corona-Impfung erfolgen, intramuskulär. Dabei wird Gerinnungshemmer-Patienten mit einer besonders dünnen Kanüle der Impfstoff verabreicht. Hämatome werden vermieden indem eine Kompresse auf die Einstichstelle gedrückt wird.

An Krebs erkrankten Patienten empfehlen Mediziner dringend das Gespräch mit dem behandelnden Arzt. Bei der Entscheidung müssen Faktoren wie Krebsart, Erkrankungsverlauf, Therapie und Begleiterkrankungen beachtet werden. Ob der Impfstoff überhaupt während einer Krebserkrankung die volle Schutzwirkung erreicht, muss noch untersucht werden. Auch wird das eigene Immunsystem durch eine Chemotherapie unterdrückt, was bei einer Covid-Impfung bedacht werden sollte. Auch bei dieser Personengruppe wird noch zu keiner Impfung geraten.