Corona in den Haßberge Der Landkreis zieht die Notbremse

Das Gesundheitsamt Haßberge meldet acht Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Der Inzidenzwert liegt bei 119,7 und damit zum dritten Mal infolge über dem kritischen Wert. Damit greifen ab Mittwoch schärfere Maßnahmen.

Weil der Inzidenzwert an drei Tagen hintereinander die 100er-Marke überschritten hat, greift eine Ausgangssperre im Landkreis Haßberge. Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Foto: /René Ruprecht

Haßfurt - Im Landkreis Haßberge wurde an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Bewohner überschritten (Samstag: 105,5; Sonntag: 122,1; Montag: 119,7).

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Für die Schulen und Kitas gelten weiterhin die am vergangenen Freitag, 19. März, festgestellten Regelungen (vorerst bis 26. März):

•In allen Schulen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

•Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferienbetreuungen und organisierte Spielgruppen können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Die nächste Entscheidung erfolgt am Freitag, 26. März.

Testpflicht ab Dienstag

Ab Dienstag, 23. März, besteht eine Testpflicht für Beschäftigte in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Altenheimen und Seniorenresidenzen: Jeder Beschäftigte in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Altenheimen und Seniorenresidenzen hat sich ab dem 23.03.2021 regelmäßig, an zwei verschiedenen Tagen pro Kalenderwoche, in denen der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist, einer Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterziehen und das Ergebnis auf Verlangen der Leitung der Einrichtung und dem Landratsamt Haßberge vorzulegen. Die Testpflicht wird auf einen Tag pro Kalenderwoche für Personen reduziert, bei denen bereits ein Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dies ist ab dem 14. Tag nach Verabreichung der zweiten Impfung anzunehmen. Zum Schutz der Bevölkerung greifen aufgrund der an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschrittenen 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Bewohner von kommenden Mittwoch, 24. März, an wieder strengere Regeln.

Vorgaben für Kontakte

Man darf nur noch zu maximal einer Person Kontakt haben, die nicht dem eigenen Haushalt angehört. Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Es greift eine Ausgangssperre, Einzelhandel schließt

Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein triftiger Grund nach § 26 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorliegt. Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist untersagt. Click & Collect ist möglich. Geöffnet bleiben:

•Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung

•Lieferdienste

•Getränkemärkte

•Reformhäuser

•Babyfachmärkte

•Apotheken

•Sanitätshäuser

•Drogerien

•Optiker

•Hörgeräteakustiker

•Tankstellen

•Kfz-Werkstätten

•Fahrradwerkstätten

•Banken und Sparkassen

•Pfandleihäuser

•Filialen des Brief- und Versandhandels

•Reinigungen und Waschsalons

•Blumenfachgeschäfte

•Gartenmärkte

•Gärtnereien

•Baumschulen

•Baumärkte

•Friseure

•nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege

•der Verkauf von Presseartikeln

•Versicherungsbüros

•Buchhandlungen

•Büchereien

•Tierbedarf und Futtermittel

•sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte

•Großhandel

Sport, außerschulische Bildung, Musikschulen und Kulturstätten

Nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Angebote der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt. Davon ausgenommen sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks. Untersagt sind weiterhin Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie außerschulische Bildungsangebote. Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt. Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten sind geschlossen. Büchereien bleiben geöffnet.

Sofern der Inzidenzwert von 100 im Landkreis Haßberge an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, wird der Landkreis Haßberge dies unverzüglich amtlich bekannt geben und über die dann geltenden Rechtsfolgen informieren. Für Schulen und Tagesbetreuungsangebote gilt eine abweichende Regelung. Jeden Freitag wird bekannt gegeben, welche Regelungen am kommenden Montag gelten. Die amtliche Bekanntmachung kann auf der Homepage des Landkreises nachgelesen werden unter https://www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Amtsblatt/AB_11_vom_22.03._-_S._35-36.pdf

Neuinfektionen und Mutationen

Das Gesundheitsamt Haßberge meldet acht Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Damit steigt die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle auf 2617 (Stand: 22. März 2021, 14 Uhr). Der Inzidenzwert liegt am Montag, 22. März, bei 119,7. 2411 Bürgerinnen und Bürger sind inzwischen wieder genesen. Aktuell sind 136 Personen infiziert, fünf werden stationär im Krankenhaus behandelt, davon zwei auf der Intensivstation. In häuslicher Isolation befinden sich 404 Personen. Mittlerweile wurden im Landkreis Haßberge insgesamt 116 bedenkliche Corona-Mutanten bestätigt. Bei 104 Fällen handelt es sich um das britische Virus, bei einem um die südafrikanische Variante. 11 weitere Mutationsfälle lassen sich nicht eindeutig definieren. Neben diesen bestätigten Mutanten gibt es noch 13 Verdachtsfälle, hier steht das Ergebnis der sogenannten Genom-Sequenzierung noch aus. Aktuell werden alle positiven Corona-Testergebnisse auf Mutationen untersucht.

Antworten auf die häufigsten Fragen

Fragen rund um das Corona-Virus im Landkreis Haßberge beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons. Diese sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12.30 Uhr unter der Rufnummer 09521/27600 erreichbar. Bei Fragen hilft auch die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung weiter, die montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 089/122220 zur Verfügung steht. Die Servicestelle antwortet auch schriftlich über eine E-Mail an direkt@bayern.de oder über das Kontaktformular der Servicestelle. Ganz viele Fragen lassen sich jedoch schon ohne einen Anruf, sondern mit Blick ins Internet klären. Empfohlen wird hier die Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/ oder auch die FAQs der Bayerischen Staatsregierung unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php. Viele Informationen rund um das Corona-Geschehen gibt es außerdem unter www.wirtschaftsraum-hassberge.de und unter www.hassberge.de.

Kostenlose Schnelltests

Alle Bürger ohne Symptome können sich kostenlos in den fünf Schnelltestzentren in Haßfurt, Hofheim, Ebern, Maroldsweisach und Eltmann auf Corona testen lassen. Die Testungen laufen reibungslos, ohne unnötige Wartezeiten und unbürokratisch ohne Terminvereinbarung. Gegenüber einem PCR-Test (wie er beispielsweise im Testzentrum Wonfurt angewendet wird), hat der Schnelltest den Vorteil, dass der Testwillige bereits nach 15 bis 20 Minuten Gewissheit über eine mögliche Corona-Infektion hat. Bei einem PCR-Test bekommt der Testwillige das Ergebnis in der Regel am Folgetag, auf jeden Fall aber innerhalb von 48 Stunden. An folgenden Standorten werden Antigen-Schnelltests für alle angeboten:

Ebern, Turnhalle an der Grundschule: Montag, Mittwoch, Freitag 13 bis 18 Uhr, Sonntag 13 bis 16 Uhr.

Hofheim, Haus des Gastes: Montag, Mittwoch, Freitag 13 bis 18 Uhr

Maroldweisach, Grundschule: Dienstag und Donnerstag: 13 bis 18 Uhr-

Eltmann, Stadthalle: Dienstag und Donnerstag 13 bis 18 Uhr.

Haßfurt, VHS-Volkshochschule: Montag bis Freitag 13 bis 18 Uhr, Sonntag 13 bis 16 Uhr.

Wer einen PoC-Antigen-Test in einem Schnelltestzentrum durchführen lassen möchte, wird gebeten, dementsprechend eine zusätzliche Wartezeit von 15-20 Minuten für die Testauswertung einzuplanen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Testzentrum Wonfurt

Wer sich im „Bayerischen Testzentrum“ am Kreisabfallzentrum in Wonfurt testen lassen möchte, muss sich vorher online anmelden über das Kontaktformular auf der Homepage des Landkreises unter https://www.hassberge.de/topmenu/startseite/test.html. Bitte immer den Namen genauso angeben, wie er auf der Versichertenkarte der Krankenkasse steht. Wer keine digitale Möglichkeit zur Kontaktaufnahme hat, kann telefonisch einen Termin vereinbaren unter Telefon 09521/27720 (Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr. Mitzubringen sind die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Personalausweis und ein Mund-Nasen-Schutz sowie die übermittelte Terminbestätigung (ausgedruckt oder digital).

Befundmitteilung per App

Die Mitteilung des Testergebnisses erfolgt digital direkt über das Labor – über die Corona-APP. Wer keine digitale Möglichkeit hat, erhält das Testergebnis per Post. Weil dies aber wesentlich länger dauert, empfiehlt das Gesundheitsamt allen Bürgerinnen und Bürgern, sich die Corona-Warnapp aufs Handy herunter zu laden. Die Befundmitteilung über die App erfolgt innerhalb von spätestens 48 Stunden; per Brief kann dies einige Tage dauern. Positive Ergebnisse werden den Betroffenen IN JEDEM FALL (auch) über das Gesundheitsamt mitgeteilt, denn damit verbunden sind die Informationen für die dann zwingend erforderliche Quarantäne. Allerdings kann es zwischenzeitlich sein, dass auch das Labor oder der Hausarzt positive Ergebnisse an die Betroffenen übermitteln. Bürger, die an Erkältungssymptomen jeder Schwere und/oder an Verlust von Geruchs-/ Geschmackssinn leiden, sollten sich telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.

Impfungen mit Astrazeneca werden fortgesetzt

Nachdem die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) in Deutschland die weitere Verwendung des Impfstoffs genehmigt hat, starten die Impfungen mit AstraZeneca wieder in den Impfzentren in Zeil und Hofheim. Alle Personen, deren Impftermin telefonisch storniert wurde, werden telefonisch kontaktiert, um einen neuen Impftermin zu vereinbaren. Alle weiteren Personen, die die Terminabsage per E-Mail bekommen haben, müssen sich unter ihrem Account bei BayIMCO einloggen und dort einen neuen Termin bestätigen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Personenkreis, der per E-Mail über die Terminabsage informiert wurde, tatsächlich selbst aktiv tätig werden muss und nicht gesondert darüber über die Software informiert wird.

Informationen rund ums Corona-Impfzentrum gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus/impfzentrum.html. Unter anderem sind dort die Antworten auf die häufigsten Fragen rund ums Impfen eingestellt. Weitergehende Informationen zum Thema Impfen gegen das Coronavirus gibt es auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/. Dort erfährt man zum Beispiel, wie die Reihenfolge der Impfungen geplant ist und welche Dokumente für die Impfung benötigt werden.