Corona in den Haßbergen 52 Neuinfektionen in der Region

An den 4. Klassen der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet ab dem 12. April Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Lediglich die vierten Klassen starten nach den Ferien in den Präsenzunterricht. Hieran dürfen nur Schüler teilnehmen, die einen gültigen PRC- oder POC-Test vorweisen können.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Kreis Haßberge - Das Gesundheitsamt Haßberge meldet am Freitag, 9. April, 52 Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle auf 3041. Aktuell sind 343 Personen infiziert, 29 werden stationär im Krankenhaus behandelt, davon zwei auf der Intensivstation. 2625 Bürger sind inzwischen wieder genesen. 73 Menschen sind leider im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befinden sich 512 Personen. Die britische Variante des Coronavirus breitet sich laut Landratsamt im Landkreis Haßberge weiter aus. Diese Mutation ist laut Meldung für fast alle Neuinfektionen verantwortlich. Von den Ansteckungen sind oft ganze Familien betroffen.

Regelungen für die Schulen

Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 144,6, Stand 9. April, 0.00 Uhr. Demnach gelten für den Landkreis Haßberge in der kommenden Woche (12. bis 18. April) für den Schulbetrieb und im Bereich der Kindertagesbetreuung folgende Regeln:

•An den 4. Klassen der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

•An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

•Am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts dürfen nur Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen – oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 48 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.

•Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder folgende Maßgaben: Die Einrichtungen sind geschlossen. Die Regelungen zur Notbetreuung bleiben unberührt.

Am Freitag, 16. April, wird eine Entscheidung für die darauffolgende Woche für die Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferienbetreuung und organisierte Spielgruppen getroffen. Für den Bereich des Einzelhandels gilt ab Montag, 12. April:

•Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen.

•Für die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels gilt im Landkreis Haßberge Folgendes: Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) sind zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest).

Fragen rund um das Corona-Virus im Landkreis Haßberge beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons. Diese sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12.30 Uhr unter der Rufnummer 09521/27600 erreichbar. Bei Fragen hilft auch die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung weiter, die montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 089 122 220 zur Verfügung steht. Die Servicestelle beantwortet gerne auch schriftlich über eine E-Mail an direkt@bayern.de oder über das Kontaktformular der Servicestelle.

Ganz viele Fragen lassen sich jedoch mit Blick ins Internet klären. Empfohlen werden hier die Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/ und die der Bayerischen Staatsregierung unter https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/. Viele Informationen rund um das Corona-Geschehen gibt es außerdem unter www.wirtschaftsraum-hassberge.de und unter www.hassberge.de.

Anmeldung für eine Impfung

Anmeldungen zum Impfen erfolgen bayernweit über die Registrierungsplattform des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Das heißt, wer einen Impftermin vereinbaren möchte, muss sich zuerst online über dieses Portal registrieren lassen unter www.impfzentren.bayern.de. Sollte die Online-Registrierung im Einzelfall für Bürgerinnen und Bürger nicht möglich sein, steht die Impf-Hotline des Landratsamtes Haßberge unter der Rufnummer 09521/27600 (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag, 8 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Verfügung.

Informationen rund ums Corona-Impfzentrum gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus/impfzentrum.html. Unter anderem sind dort die Antworten auf die häufigsten Fragen rund ums Impfen eingestellt. Weitergehende Informationen zum Thema Impfen gegen das Coronavirus gibt es auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/. Dort erfährt man zum Beispiel, wie die Reihenfolge der Impfungen geplant ist und welche Dokumente für die Impfung benötigt werden.

Im Landkreis Haßberge haben die Impfungen in den Hausarztpraxen begonnen. Anfangs ist die Liefermenge an Impfstoff für die Praxen noch sehr überschaubar. Daher bittet sowohl die Ärzteschaft als auch Impfzentrum um folgende Punkte:

•Die Arztpraxen wählen nach der Impfpriorisierung ihre zu impfenden Patienten aus. Bitte rufen Sie nicht wegen eines Termins in Ihrer Praxis an. Ihr Arzt/Ihre Ärztin wird auf Sie zukommen.

•Bitte bleiben Sie weiterhin beim Impfzentrum angemeldet. Löschen Sie Ihren Account erst, wenn Sie beim Hausarzt geimpft wurden. Es gibt leider keine Schnittstelle zwischen den Praxen und den Impfzentren. Wer sich nicht abmeldet, erhält dann natürlich eine Einladung zum Impfzentrum. Dies ist grundsätzlich nicht weiter schlimm, kann jedoch zu Verwirrung und verlängerte Wartezeiten für andere führen. Durch die Löschung des Accounts hat das Impfzentrum einen realistischen Überblick, wie viele Personen tatsächlich noch auf einen Impftermin warten. Dieser Umstand ist bei der Bestellung der Impfstoffe und bei der Terminverteilung wichtig.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits in einem der Impfzentren ihre Erstimpfung erhalten haben, sich nicht bei ihrem Hausarzt um die Zweitimpfung bemühen sollen. Die Zweitimpfung erfolgt wieder im Impfzentrum, der Termin wurde bereits vereinbart.

Autor

Bilder