Corona in den Haßbergen Auch der Landkreis bremst herunter

Präsenz. und Wechselunterricht werden eingestellt. Ebenso muss bei einem Friseurbesuch nun ein Test gemacht werden. Und auch andere Freiheiten, die bisher galten, werden reglementiert. Foto: dpa/Patrick Pleul

Die Änderungen durch die „Bundes-Notbremse“ haben auch Einfluss auf die Haßberge. So verschärfen sich unter anderem die Ausgangssperre und die Regeln für das Einkaufen.

 
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Kreis Haßberge - Deutschland hat die Notbremse gezogen. Bundestag und Bundesrat haben der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die dem Bund die Möglichkeit eröffnet, einheitliche Regelungen für ganz Deutschland zu treffen, zugestimmt. Diese gelten bereits ab Samstag, 24. April und sorgen für bundesweit strengere Maßnahmen ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 – auch in den Haßbergen, wie Monika Göhr, Pressesprecherin des Landratsamtes in einer aktuellen Meldung mitteilt.

Für Bayern gelten teilweise dennoch strengere Regeln als im Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen, denn der Freistaat setzt seinen besonders vorsichtigen Kurs auch weiterhin fort. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat noch am 22. April mit Wirkung ab 23. April die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert und die bundesrechtlichen Regelungen der Notbremse aufgenommen. Bereits davor in Bayern geltende strengere Regelungen wurden teilweise beibehalten.

Konkret heißt das für Bayern und damit auch für den Landkreis Haßberge, dass ab sofort folgende Regelungen gelten:

Nächtliche Ausgangssperre: Wegen der hohen Inzidenz wurde diese mit Allgemeinverfügung vom 19. April im Landkreis Haßberge verschärft und gilt von 21 Uhr bis 5 Uhr (Bayern 22 bis 5 Uhr). Die Bundesnotbremse erlaubt Spaziergänge und Joggingrunden auch nach 22 Uhr; dies gilt für Bayern nicht.

Einzelhandel: Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht nun vor, dass der Einzelhandel ab einem Inzidenzwert von über 150 nur noch Click und Collect (Abholung von vorbestellter Ware) anbieten darf. Hierbei gilt für die Kunden eine FFP2-Maskenpflicht. Click und Meet ist nur noch zwischen einem Inzidenzwert von 50 und 150 möglich; ab einem Inzidenzwert von über 100 wird hier ein negativer Corona-Test benötigt. In diesem Punk wurden die bayerischen Regeln durch die Bundes-Notbremse verschärft. Click und Meet war mit negativem Coronatest bis zuletzt bis zu einem Wert von 200 möglich. Das ist ab sofort nicht mehr der Fall. Im Landkreis Haßberge ist aktuell nur Click und Collect möglich.

Für alle geöffneten Geschäfte (auch Lebensmittelläden und Discounter) gilt neu eine verschärfte Flächennutzungsregelung. So darf auf den ersten 800 Quadratmetern der Ladenfläche nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden, überschreitet die Ladenfläche 800 Quadratmeter, ist für diese Fläche die Quote „ein Kunde pro 40 Quadratmeter“ einzuhalten. Eine Testpflicht gibt es für diese geöffneten Geschäfte, die der täglichen Versorgung dienen, nicht.

Friseure und andere körpernahen Dienstleistungen: Bislang konnten Bürgerinnen und Bürger ohne einen negativen Corona-Test beispielsweise einen Friseur-Besuch wahrnehmen. Die Neufassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt bei einem Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen fest, dass für körpernahe Dienstleistungen insgesamt, etwa die Fußpflege oder Friseure, ab sofort auch im Landkreis Haßberge, ein negativer Corona-Test erforderlich ist. Kundinnen und Kunden müssen demnach vor der jeweiligen Behandlung einen Nachweis über einen negativen Corona-Test vorlegen, der maximal 24 Stunden alt sein darf.

Schule und Kindertageseinrichtungen: Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Haßberge vom 19. April gelten bis zum 9. Mai folgende abweichende Regelungen zu § 18 Absatz 1 der 12. BayIfSMV: An den Schulen findet kein Präsenz- und kein Wechselunterricht statt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schulen zur sonderpädagogischen Förderung. Zulässig sind die Annahmen von unaufschiebbaren Leistungsnachweisen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen in Präsenzform mit einem Abstand der Prüflinge von mindestens 1,5 Meter. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferienbetreuung und organisierte Spielgruppen sind geschlossen; Notbetreuung ist möglich.

Sport: Nach dem neuen Bundesgesetz ist bei einer Inzidenz über 100 die Ausübung von Mannschaftssportarten verboten, weshalb auch weiterhin im Landkreis Haßberge Mannschaftssport untersagt ist sowie Sportanlagen im Freien geschlossen sind.

Regelungen zur FFP2-Maskenpflicht: Weiterhin gilt in Bayern, entgegen des Bundesgesetzes, unter anderem im ÖPNV, im Einzelhandel oder in Kirchen, eine FFP2-Maskenpflicht. Eine einfache OP-Maske ist nicht zulässig. Auch für das Personal in Friseursalons oder Fußpflege-Einrichtungen gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 (wie im Landkreis Haßberge) eine FFP2-Maskenpflicht im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.

Grundsätzlich erfolgt bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen eine Bekanntmachung durch das Landratsamt Haßberge, welche Regelungen durch eine Einstufung in den neuen Inzidenzbereich gelten. Weitere wichtige Informationen und derzeit gültige Maßnahmen im Landkreis Haßberge sind auf der Internetseite www.hassberge.de zu finden. red

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