Corona in den Haßbergen Die Region lebt wieder auf

Seit Donnerstag, 20. Mai, gibt es aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte zahlreiche Lockerungen im Landkreis. Voraussetzung sind jedoch weiterhin negative Tests und die Einhaltung der Hygieneregeln.

 
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Bewegung ist ab sofort auch wieder in Schwimmbädern möglich. Foto: dpa/Fotos: Annette Riedl

Kreis Haßberge - Das Gesundheitsamt meldet am Donnerstag, 20. Mai, 14 Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Aktuell infiziert sind 129 Personen, sieben werden stationär in Krankenhäusern behandelt, davon drei auf der Intensivstation. In häuslicher Isolation befinden sich 135 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 58,1 (Stand: 20. Mai, 0.00 Uhr). Mittlerweile wurden insgesamt 1061 Fälle der britischen Virusmutante bestätigt. Die südafrikanische Variante wurde bisher in sieben Fällen nachgewiesen. Bei 29 weiteren Verdachtsfällen steht das Ergebnis noch aus.

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Die Impfbereitschaft im Landkreis Haßberge ist weiterhin groß. So haben mittlerweile 22 384 Menschen ihre Erstimpfungen und 7952 ihre Zweitimpfungen in den beiden Impfzentren Zeil und Hofheim erhalten. Die Hausärzte haben bisher 8950 Dosen verimpft. Dazu kommen noch 600 Impfungen in den Haßberg-Kliniken.

Im Landkreis Haßberge gibt es weitere Öffnungsschritte, die am Donnerstag, 20. Mai, mit einer neuen Allgemeinverfügung bekannt gegeben wurden. Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist nun gestattet. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis erforderlich.

Ab Freitag, 21. Mai, sind Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) erlaubt. Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Besucher gilt auch hier eine Testpflicht. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50. Auch bei Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist ab dem 21. Mai ein negatives Testergebnis erforderlich. Dieses entfällt für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Kontaktsport unter freiem Himmel ist in Gruppen bis zu 25 Personen erlaubt.

Auch Fitnessstudios dürfen ab Freitag, 21. Mai, für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzungen sind auch hier ein negativer Test der Besucher und die Beachtung der Hygienemaßnahmen. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.

Zudem sind Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken wieder zugelassen. Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen; Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.

Ebenfalls wird der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen unter der Voraussetzung eines Testnachweises für Kunden zugelassen. Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind ebenfalls wieder erlaubt.

Eine gute Nachricht, die sich bereits abgezeichnet hat, gibt es für Wasserratten in der Region. Die Öffnung von Freibädern für Besucher mit einem Testnachweis und nach vorheriger Terminbuchung ist ebenfalls gestattet. Die gestatteten Lockerungen haben nach Maßgabe von Rahmenkonzepten, die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekanntgemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt sind, zu erfolgen. Soweit Rahmenkonzepte nicht bekannt gemacht sind, darf eine Öffnung nicht erfolgen.

Auch im Landkreis Bamberg hat die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 100 unterschritten. Deshalb gelten ab Samstag, 22. Mai 2021, 0 Uhr bis auf Weiteres neue Regeln. Unter anderem dürfen sich die Menschen dann auch im Bamberger Landkreis über eine Öffnung der Bierkeller freuen. Auch hier wird dann die Außengastronomie geöffnet für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist die Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses erforderlich. Zudem ist die Ausgangssperre ab Samstag, 22. Mai, 0 Uhr aufgehoben.

Nicht besser wird die Lage dagegen in der Stadt Schweinfurt: Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzwerte (211,5 laut RKI am 20. Mai) wird die bis Donnerstag gültige Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt verlängert. Das bedeutet unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, ein Alkoholverbot auf allen öffentlichen Plätzen in der Innenstadt sowie Maskenpflicht von 10 bis 20 Uhr in bekannten Bereichen in der Innenstadt. red/tnk

Pfingstsamstag, 22. Mai

Haßfurt, Eishalle, 10 bis 15 Uhr ; Ebern, Turnhalle an der Grundschule, 10 bis 15 Uhr; Knetzgau, Rathaussaal, Samstag 10 bis 13 Uhr; Hofheim, Haus des Gastes, 15 Uhr bis 19 Uhr.

Pfingstsonntag, 23. Mai

Rauhenebrach, Feuerwehrhaus Untersteinbach, 17 bis 19 Uhr; Sand am Main, Foyer Sport-und Kulturhalle 9 bis 12 Uhr; Kirchlauter, Oskar-Kandler-Zentrum, Sonntag, 16 bis 18 Uhr; Ebern, Turnhalle an der Grundschule, 10 bis 15 Uhr; Haßfurt, Eishalle, 10 bis 15 Uhr; Eltmann, Stadthalle, 14 bis 17.30 Uhr.

Pfingstmontag, 24. Mai

Sand am Main, Foyer Sport-und Kulturhalle, 9 bis 12 Uhr; Rauhenebrach, Feuerwehrhaus, Untersteinbach, 17 bis 19 Uhr; Ebelsbach, Grundschule Ebelsbach, 16 Uhr bis 19 Uhr; Knetzgau, Rathaussaal, 17 Uhr bis 18.30 Uhr; Haßfurt, Eishalle, 10 bis 18 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr); Ebern, Turnhalle an der Grundschule, 10 bis 18 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr); Hofheim, Haus des Gastes, 10 bis 18 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr).

Fronleichnam, 3. Juni

Theres, Obertheres Alte Turnhalle, von 9 Uhr bis 11 Uhr; Sand am Main, Foyer Sport-und Kulturhalle, 9 bis 12 Uhr.