Corona in den Haßbergen Inzidenz ist weiter über 300

Der Kreis Haßberge meldet am Dienstag 43 Neuinfektionen Foto: Ruprecht

Das Gesundheitsamt meldet 43 Neuinfektionen mit dem Coronavirus und einen weiteren Todesfall. Damit steigt die Zahl der Todesfälle auf 79.

 
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Kreis Haßberge - Die ansteckendere britische Variante des Coronavirus breitet sich im Landkreis weiter aus: Mittlerweile wurden insgesamt 679 Fälle bestätigt. Die südafrikanische Variante wurde bisher einmal nachgewiesen. Bei 26 weiteren Verdachtsfällen steht das Ergebnis der Genom-Sequenzierung noch aus. Aktuell werden alle positiven Corona-Testergebnisse auf Mutationen untersucht. Die Neuinfektionen verteilen sich auf den gesamten Landkreis, häufig sind ganze Familien betroffen. Die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle beläuft sich auf 3425 (Stand: 20. April, 16.00 Uhr); am Dienstag meldete das Gesundheitsamt 43 weitere Neuinfektionen mit dem Coronavirus und einen weiteren Todesfall. Dabei handelt es sich um einen 85-jährigen Mann, der in einer Klinik mit/an Covid 19 verstorben ist. Damit steigt die Zahl der Todesfälle auf 79.

Aktuell sind laut Kreisbehörde 494 Personen mit dem neuartigen Virus infiziert. Zurzeit werden 23 Landkreisbürger stationär im Krankenhaus behandelt, davon neun auf Intensivstationen. In häuslicher Isolation befinden sich 555 Personen.

Aufgrund der anhaltend hohen 7-Tage-Inzidenz hat der Landkreis Haßberge seine Corona-Maßnahmen verstärkt (die Neue Presse berichtete). Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am Montag erlassen. Bis zum 9. Mai gelten ab sofort zusätzliche Regeln, wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung wie folgt ausführt:

Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes

Bei Versammlungen im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes unter freiem Himmel muss zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von zwei Metern gewährt und jeder Körperkontakt mit anderen Versammlungsteilnehmern oder Dritten vermieden werden. Sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen werden Versammlungen auf eine Höchstdauer von 90 Minuten beschränkt. Zudem dürfen Versammlungen im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes unter freiem Himmel nur ortsfest durchgeführt werden. Die Teilnehmerzahl bei Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes unter freiem Himmel wird auf 100 Personen und bei Versammlungen in geschlossenen Räumen auf 50 beschränkt. Diese Regelungen gelten nicht für Aufstellungsversammlungen politischer Parteien für die Bundestagswahl.

Der Stadt- oder Gemeinderat ist nicht von der weiteren Einschränkung der Versammlungsfreiheit erfasst, da diese ein Organ im Sinne der Gemeindeordnung und damit Teil der Exekutive sind.

Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte

Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte jeglicher Glaubensausrichtung in Präsenzform werden auf eine Höchstdauer von 90 Minuten und eine Höchstteilnehmerzahl von 50 Personen (in Gebäuden) beschränkt.

Nächtliche Ausgangssperre

Die nächtliche Ausgangssperre beginnt im Landkreis Haßberge um 21 Uhr und endet um 5 Uhr.

Präsenzunterricht an Schulen

An den Schulen finden kein Präsenz- und kein Wechselunterricht statt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schulen zur sonderpädagogischen Förderung. Zulässig sind die Abnahmen von unaufschiebbaren Leistungsnachweisen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen in Präsenzform mit einem Abstand der Prüflinge von mindestens 1,5 Metern.

Kindertageseinrichtungen bleiben geschlossen

Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Notbetreuungen werden aufrechterhalten. Voraussetzung für eine Notbetreuung ist grundsätzlich, dass Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. red

Weitere Informationen unter www.hassberge.de.

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