Unverändert bleibt: Die Menge des Impfstoffs bestimmt, wie viele Termine vergeben werden können. Das heißt, es braucht leider weiterhin etwas Geduld. Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich bereits telefonisch, beziehungsweise online registriert haben, sind in jedem Fall für eine Impfung vorgemerkt, sie müssen sich also nicht mehr aktiv um einen Termin bemühen. Sie stehen sozusagen auf der Warteliste, die zuerst geimpft werden. Eine weitere telefonische Kontaktaufnahme mit der Impfhotline des Landratsamtes ist daher nicht erforderlich. Es wird darum gebeten, auch auf Nachfragen zu verzichten, da dies zu Verzögerungen im Ablauf der Terminvereinbarungen führt.