Corona in den Haßbergen Inzidenzwert sinkt auf 101,9

Die ansteckendere britische Variante des Coronavirus breitet sich im Landkreis weiter aus. Mittlerweile wurden insgesamt 1038 Fälle bestätigt. Foto: René Ruprecht

Die Corona-Lage im Landkreis Haßberge beruhigt sich weiter. Zwar sind 19 Neuinfektionen zu verzeichnen, doch der kritische Wert sinkt weiter.

 
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Kreis Haßberge - Das Gesundheitsamt meldet 19 Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Damit steigt die Gesamtzahl der bestätigten Fälle auf 3916 (Stand: 12. Mai, 13 Uhr). 3631 Bürger sind inzwischen wieder genesen. Aktuell infiziert sind 199 Personen, 16 werden stationär in Krankenhäusern behandelt, davon sechs auf der Intensivstation. In häuslicher Isolation befinden sich 195 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 101,9 (Stand: 12. Mai, 0.00 Uhr).

Die ansteckendere britische Variante des Coronavirus breitet sich im Landkreis weiter aus. Mittlerweile wurden insgesamt 1038 Fälle bestätigt. Die südafrikanische Variante wurde bisher in sieben Fällen nachgewiesen. Bei 28 weiteren Verdachtsfällen steht das Ergebnis der Genom-Sequenzierung noch aus. Aktuell werden alle positiven Corona-Testergebnisse auf Mutationen untersucht.

Weiterhin ist, so das Landratsamt in seiner aktuellen Meldung, es wichtig, dass alle Bürger mit Bedacht und Vorsicht mit der Situation umgehen und sich an die bestehenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen halten, insbesondere an die Abstandsregeln, FFP2-Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen – auch am Arbeitsplatz und besonders auch während der Pausen und bei Fahrgemeinschaften.

Seit Donnerstag, 6. Mai, sind vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ Getesteten Personen gleichgestellt. Als Nachweis einer überstandenen SARS-CoV-2-Infektion kann beispielsweise der Bescheid des Gesundheitsamts zur Isolationsanordnung nach positiver PCR-Testung in Verbindung mit einem negativen Testnachweis bei Entisolierung herangezogen werden. Die Testung muss mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen.

Der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen Covid-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff steht ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung dem erforderlichen Testnachweis gleich. Dies kann mit dem Impfpass (dem sogenannten Impfausweis) nachgewiesen werden.

Sollte zum Zeitpunkt der Impfung kein Impfausweis vorhanden sein oder vorgelegt werden, so erfolgt die Dokumentation durch Ausstellung einer sog. Impfbescheinigung, welche dieselben Angaben enthält. Diese ist ebenfalls zum Nachweis einer vollständigen Impfung geeignet. Soweit ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich ist und Bundesrecht nicht entgegensteht, sind geimpfte und genesene Personen hiervon ausgenommen.

Dies gilt jedoch nicht für die speziellen Besuchs- und Schutzregelungen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Altenheimen und Ähnliches. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung findet auf geimpfte und genesene Personen keine Anwendung. Die Kontaktbeschränkungen finden auf geimpfte und genesene Personen keine Anwendung.

Wenn bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Wer sich im „Bayerischen Testzentrum“ am Kreisabfallzentrum in Wonfurt testen lassen möchte, muss sich vorher online anmelden über das Kontaktformular auf der Homepage des Landkreises unter https://www.hassberge.de/topmenu/startseite/test.html. Bitte immer den Namen genauso angeben, wie er auf der Versichertenkarte der Krankenkasse steht.

Anmeldungen zum Impfen erfolgen bayernweit über die Registrierungsplattform des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Das heißt, wer einen Impftermin vereinbaren möchte, muss sich zuerst online über dieses Portal registrieren lassen: www.impfzentren.bayern.de. Sollte die Online-Registrierung im Einzelfall für Bürgerinnen und Bürger nicht möglich sein, steht die Impf-Hotline des Landratsamtes Haßberge unter der Rufnummer 09521/27600 (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag, 8 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Verfügung.

Informationen rund ums Corona-Impfzentrum gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus/impfzentrum.html.

Alle Bürger, die bereits in einem der Impfzentren ihre Erstimpfung erhalten haben, erhalten ihre Zweitimpfung definitiv auch wieder im Impfzentrum und nicht beim Hausarzt, der Termin wurde bereits vereinbart und bleibt bestehen. Personen, die sich beim Hausarzt haben impfen lassen oder beim Hausarzt bereits einen festen Impftermin vereinbart haben, werden gebeten, ihren Account im System BayIMCO wieder zu löschen. Es gibt leider keine Schnittstelle zwischen den Praxen und den Impfzentren.

Wer sich nicht abmeldet, erhält laut aktueller Meldung des Landratsamtes dann natürlich eine Einladung zum Impfzentrum. Dies ist grundsätzlich nicht weiter schlimm, kann jedoch zu Verwirrung und verlängerte Wartezeiten für andere führen. Durch die Löschung des Accounts hat das Impfzentrum einen realistischen Überblick, wie viele Personen tatsächlich noch auf einen Impftermin warten. red

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