Corona in den Haßbergen Neun Neuinfektionen

Derzeit sind 53 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Der Inzidenzwert liegt am Sonntag bei 35,6. Ab Montag gelten zudem neue Regelungen.

 
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  Foto: René Ruprecht/René Ruprecht

Kreis Haßberge - Das Gesundheitsamt Haßberge meldet über das Wochenende 9 weitere Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle auf 2466, Stand 7. März, 13 Uhr. Aktuell sind 53 Personen mit dem neuartigen Virus infiziert. 2344 Bürger sind inzwischen wieder genesen. 69 Menschen sind leider im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befinden sich 145 Personen. Die 7-Tageinzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 35,6 (Stand: Sonntag, 7. März, 0.00 Uhr).

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Ab Montag, 8. März, sind Öffnungen und Lockerungen von Maßnahmen abhängig von der 7-Tage-Inzidenz. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am Sonntag zum Auftakt für alle Landkreise und kreisfreien Städte die für sie ab dem 8. März 2021 maßgebliche Inzidenzeinstufung durch Bekanntmachung festgestellt, zu finden unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-173/. Demnach hat der Landkreis Haßberge bei der 7-Tage-Inzidenz den Wert von 50 nicht überschritten. Das heißt, ab  8. März gelten im Landkreis folgende Regelungen gemäß der zwölften Bayerischen Infektionsschutzverordnung:

Kontaktbeschränkungen: Treffen von zwei verschiedenen Haushalten, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Bisher durfte nur eine Person aus einem anderen Haushalt eingeladen werden.

Einzelhandel: Ab 8. März, unabhängig vom Inzidenzwert: Nach den ersten Öffnungen bei Schulen, Friseuren und in einzelnen weiteren Bereichen werden ab dem 8. März 2021 Buchhandlungen dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter wieder öffnen. Unter gleichen Voraussetzungen werden Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder geöffnet. Zudem gilt:

•Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter.

•Unabhängig vom 7-Tages-Inzidenzwert dürfen Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, wie zum Beispiel Massagepraxen, Tattoo-Studios oder ähnliche Betriebe weiterhin nicht ausgeübt werden. Hiervon ausgenommen sind Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege. Wellness- und Wohlfühlmassagen bleiben weiterhin verboten.

•Die Öffnung von Arztpraxen, Zahnarztpraxen und allen sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden, ist zulässig

•Gastronomiebetriebe müssen vom Grundsatz her auch noch geschlossen bleiben. Eine Öffnung der Außengastronomie ist ab 22. März - abhängig vom Inzidenzwert - in Aussicht gestellt.

•Sport und Freizeit: kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt, auch auf Außensportanlagen.

•Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten.

Wird ein Wert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten oder, falls dies für die Einstufung maßgeblich ist, nicht mehr überschritten, wird das Landratsamt Haßberge dies unverzüglich amtlich bekanntzumachen und auf die neuen Regelungen hinweisen. red