Corona Lichtenfels regelt „Spaziergänge“

Wie die Stadt Coburg – hier entstand das Bild – hat auch das Landratsamt Lichtenfels eine Allgemeinverfügung für „Corona-Spaziergänge“ erlassen. Foto: Frank Wunderatsch/fwu

Auch in Lichtenfels gilt jetzt eine Allgemeinverfügung. Das teilt das Landratsamt mit.

 
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Lichtenfels - Bislang sind auch in Lichtenfels keine der „Corona-Spaziergänge“ angemeldet worden. Und: Am Montag, 17. Januar, bewegte sich eine zunächst ortsfeste Versammlung vom Markt durch die Stadt.

„Insbesondere aufgrund des völlig unbekannten Streckenverlaufs und einer nicht bekannten größeren Teilnehmerzahl ist es nicht gewährleistet, eine sich fortbewegende Versammlung kurzfristig und spontan ausreichend abzusichern“, teilte das Landratsamt Lichtenfels am Mittwoch mit. Deshalb wurde mit einer Allgemeinverfügung geregelt, dass die „Montags-Demonstration“ am 31. Januar zwischen 18 und 20 Uhr „ortsfest bzw. stationär auf dem Marktplatz in Lichtenfels stattzufinden hat“. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels bekannt gegeben, heißt es in der Mitteilung weiter.

Die Verordnung bezieht sich auch auf das bayerische Versammlungsgesetz. Es sieht die Pflicht vor, dass derjenige, der eine Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, dies dem Landratsamt spätestens 48 Stunden vor Versammlungsbeginn anzuzeigen hat.

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