Wie ist die rechtliche Situation in Deutschland?
Als eine von verschiedenen möglichen „notwendigen Schutzmaßnahmen“ sieht das Infektionsschutzgesetz bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, wie sie derzeit in Deutschland festgestellt ist, auch Ausgangsbeschränkungen vor.
Stephan Rixen, Staatsrechtler von der Universität Bayreuth, hält sie auch für begründbar, da das Robert Koch-Institut (RKI) die Gefährdungslage mittlerweile als hoch einschätzt. Er betont aber gleichzeitig: „Grundsätzlich gilt: Je stärker die Grundrechte beeinträchtigt werden, desto besser muss der Staat das begründen.“
Die Verwaltungsgerichte urteilten seit Beginn der Pandemie im Einzelfall durchaus unterschiedlich - auch mit Blick auf die jeweilige Situation vor Ort. Zwar blieben viele Eilanträge gegen Ausgangsbeschränkungen erfolglos - etwa für Solingen und Gütersloh.
Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg kippte jedoch im Februar eine Corona-Verordnung, die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsah. Das Gericht argumentierte, die Landesregelung habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf sie - auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen - zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.
Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte Anfang März zwei in Sachsens Corona-Schutzverordnung enthaltene Ausgangsbeschränkungen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Konkret ging es dabei um die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr und um eine Begrenzung auf einen 15-Kilometer-Radius für Sport und Bewegung im Freien.
Wie lässt sich eine nächtliche Ausgangsbeschränkung umsetzen?
Im Prinzip ist es ganz einfach, wenn auch aufwendig für die Einsatzkräfte von Ordnungsamt und Polizei. Wer zur falschen Zeit ohne einen triftigen Grund außerhalb des Hauses kontrolliert wird, muss ein Bußgeld zahlen. Was als triftiger Grund gilt, legt eine Verordnung fest. Im baden-württembergischen Rastatt, wo jetzt zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen gelten, wurden beispielsweise nach Angaben der Polizei in der Nacht zum Donnerstag ein 20-Jähriger und ein Jugendlicher im Alter von 17 Jahren angehalten, weil sie nachts unterwegs waren.
Andere Staaten gehen da zum Teil andere Wege. Das System Griechenlands wäre in Deutschland allerdings womöglich wegen Bedenken von Datenschützern nur schwer umsetzbar. Die Regierung in Athen hat ein SMS-System eingeführt. Wer das Haus verlässt, muss eine von sechs Ziffern an den Zivilschutz senden, um anzugeben, ob er zum Beispiel einkaufen, zum Arzt, mit dem Hund spazieren geht oder Sport treiben will.
Die Polizei kontrolliert diese Nachrichten, die jeweils nicht älter als wenige Stunden sein dürfen. Wer keine Nachricht vorweisen kann oder anderweitig gegen Corona-Maßnahmen verstößt, muss 300 Euro Strafe zahlen. Da die Menschen sich nach dieser langen Zeit der harten Einschränkungen zunehmend privat und ohne Schutz treffen und die Infektionszahlen deshalb nach oben gehen, will die Regierung die Maßnahmen nun langsam lockern. Die SMS soll jedoch als Kontrollinstrument weiter erhalten bleiben und wird von den Menschen auch weitgehend akzeptiert.