In den Schulen muss ab Jahrgangsstufe 8 ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Ist das nicht möglich, kommt es zu sogenanntem Wechselunterricht. Eine Ausnahme bilden an dieser Stelle die Schulen zur sonderpädagogischen Förderung und alle Abschlussklassen. Diese Regelung wurde in Coburg allerdings bereits seit Beginn der Woche eingeführt, um in Stadt und Landkreis im Schulbetrieb gleiche Regeln zu haben. Der Grund für diese Entscheidung: Es besuchen viele Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Einrichtungen in der Stadt.