Corona-Pandemie in Coburg Landkreis schließt sich Auflagen der Stadt an

red
FFP2-Maske. Symbolbild. Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Auch wenn der Inzidenzwert von 300 außerhalb Coburgs nicht überschritten ist: Ab sofort gelten für alle Bürger die gleichen Regeln.

 
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Coburg - Der Landkreis Coburg hat zwar anders als die Stadt Coburg, den 7-Tage-Inzidenzwert von 300 aktuell nicht überschritten. Aufgrund der räumlichen Nähe und weil es sich um eine gemeinsame Region handelt, schließt sich der Landkreis aber den Maßnahmen der Stadt an. Dazu hat der Landkreis ebenso eine Allgemeinverfügung erlassen.

Demnach gilt im Landkreis genau wie in der Stadt Coburg folgendes: Behördengänge sind nur gestattet, wenn ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich ist. Gottesdienste und die Zusammenkünfte weiterer Glaubensgemeinschaften in Gebäuden sind weiter untersagt, im Freien sind sie auf 50 Personen begrenzt. Auch Versammlungen in geschlossenen Räumen sind untersagt. Im Freien sind Versammlungen auf 25 Personen und eine Dauer von 60 Minuten beschränkt, es ist ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Beteiligten einzuhalten.

In Pflegeeinrichtungen herrscht FFP2-Maskenpflicht. Die Besuchsdauer ist auf 30 Minuten beschränkt. Bei Beerdigungen ist die musikalische Begleitung durch eine Einzelperson mit Abstand von fünf Metern erlaubt.

Darüber hinaus besteht Maskenpflicht auf folgenden Plätzen:

Bad Rodach: Marktplatz von Herrengasse 1 bis Einmündung Alexandrinenstraße/Wallgasse und Hildburghäuser Straße Einmündung Neugasse bis Coburger Straße Einmündung Fahrstraße, Bahnsteig am Bahnhof, Kurpark;

Neustadt/C: Fußgängerzone Marktplatz;

Rödental: Parkdeck mit Tiefgarage Rathausstraße, Parkdeck mit Tiefgarage Mecklenburger Straße, Parkplatz Gnaileser Straße, Parkplatz Bürgermeister Ferdinand-Fischer-Straße, Parkplatz Rathausstraße/Hallenbad, Tiefgarage Bürgerplatz 2;

Seßlach: Maximiliansplatz, Kirchplatz, Sonnefeld, Domänenplatz.

Diese Regelungen gelten bis einschließlich 22. Januar.

Weiterhin Bestand haben, bereits aufgrund der Überschreitung des 200er-Inzidenzwertes, unter anderem die Regelungen, dass touristische Ausflüge nur in einem Umkreis von 15 Kilometern erlaubt sind, und sich privat lediglich ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen darf.

Diese Regelungen können erst dann außer Kraft gesetzt werden, wenn der Inzidenzwert des Landkreises sieben Tage in Folge unter 200 liegt. Diese Maßnahmen wurden in der Region Coburg zusätzlich zu den bayernweit geltenden Regelungen erlassen, weil die Inzidenzwerte (jeweils Stand 12. Januar 2021, 0 Uhr) von Stadt (326,3) und Landkreis (260,5) Coburg höher sind als der bayernweite (164,5).

Dazu Landrat Sebastian Straubel: „Die Infektionszahlen in der Region sind nach wie vor hoch. Die Ansteckungswege sind nicht auf einzelne Hotspots zurückzuführen, sondern vielfältig. Unsere einzige Chance, das Infektionsgeschehen einzudämmen, ist es, Kontakte so weit es geht zu reduzieren. Miteinander, füreinander – das ist das Motto in dieser Zeit, und deshalb kann ich nur darum bitten, danach zu handeln. Jeder kann seinen Beitrag leisten, um die Infektionszahlen wieder nach unten zu treiben.“

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