Neustadt/C: Fußgängerzone Marktplatz;
Rödental: Parkdeck mit Tiefgarage Rathausstraße, Parkdeck mit Tiefgarage Mecklenburger Straße, Parkplatz Gnaileser Straße, Parkplatz Bürgermeister Ferdinand-Fischer-Straße, Parkplatz Rathausstraße/Hallenbad, Tiefgarage Bürgerplatz 2;
Seßlach: Maximiliansplatz, Kirchplatz, Sonnefeld, Domänenplatz.
Diese Regelungen gelten bis einschließlich 22. Januar.
Weiterhin Bestand haben, bereits aufgrund der Überschreitung des 200er-Inzidenzwertes, unter anderem die Regelungen, dass touristische Ausflüge nur in einem Umkreis von 15 Kilometern erlaubt sind, und sich privat lediglich ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen darf.
Diese Regelungen können erst dann außer Kraft gesetzt werden, wenn der Inzidenzwert des Landkreises sieben Tage in Folge unter 200 liegt. Diese Maßnahmen wurden in der Region Coburg zusätzlich zu den bayernweit geltenden Regelungen erlassen, weil die Inzidenzwerte (jeweils Stand 12. Januar 2021, 0 Uhr) von Stadt (326,3) und Landkreis (260,5) Coburg höher sind als der bayernweite (164,5).
Dazu Landrat Sebastian Straubel: „Die Infektionszahlen in der Region sind nach wie vor hoch. Die Ansteckungswege sind nicht auf einzelne Hotspots zurückzuführen, sondern vielfältig. Unsere einzige Chance, das Infektionsgeschehen einzudämmen, ist es, Kontakte so weit es geht zu reduzieren. Miteinander, füreinander – das ist das Motto in dieser Zeit, und deshalb kann ich nur darum bitten, danach zu handeln. Jeder kann seinen Beitrag leisten, um die Infektionszahlen wieder nach unten zu treiben.“