Hat man zum Zeitpunkt des auf der Isolationsbescheinigung angegebenen Quarantäneendes noch Symptome oder ist noch keine 48 Stunden symptomfrei, muss man sich an das Gesundheitsamt unter der E-Mail-Adresse quarantaene@landkreis-coburg.de wenden. Dieses entscheidet dann über eine Verlängerung der Isolation. Ist eine Virusmutation nachgewiesen worden, muss nach der Zwei-Wochen-Frist frühestens an Tag 14 ein PCR- oder Antigenschnelltest erfolgen und ein negatives Ergebnis aufweisen.
Auch für Kontaktpersonen gelten strenge Regeln. Auf der Isolationsbescheinigung des Gesundheitsamtes ist nach Auskunft von Corinna Rösler angegeben, wie lange man in Quarantäne muss. In der Regel beträgt der Zeitraum auch hier 14 Tage nach dem letzten Kontakt zu einer infizierten Person. „Eine Verkürzung ist nicht möglich“, betont die Pressesprecherin. Die Quarantäne endet auch nicht automatisch, „sondern erst dann, wenn ein 14 Tage nach dem letzten Kontakt zu der infizierten Person durchgeführter Corona-Test ein negatives Ergebnis zeigt und vorgelegt wird“.
Corinna Rösler rät, bei Corona-Symptomen – insbesondere Husten, Fieber und Schnupfen – Kontakt mit seinem Hausarzt oder dem Gesundheitsamt Coburg unter der Telefonnummer 09561/514-9393 aufzunehmen. Im Notfall kann man sich auch an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 oder den Notruf 112 wenden. Man kann sich auch am Wochenende an das Gesundheitsamt wenden. Dieses ist samstags und sonntags, jeweils von 9 bis 12 Uhr, erreichbar und ermittelt auch am Wochenende „Indexfälle“ – positiv auf Corona getestete Menschen – und Kontaktpersonen.