Spanien Es gelten derzeit keine Einreisebeschränkungen. Ein 3G-Nachweis ist nur nötig, wenn man aus einem nicht EU-Land einreist. Maskenpflicht besteht in Spanien in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen. Regional können kurzfristig strengere Maßnahmen ausgerufen werden. Informationen hierzu gibt es lediglich in Spanisch. Auch auf den Kanaren ist Urlaub derzeit problemlos möglich.
Portugal In Portugal gibt es unterschiedliche Regelungen für das Festland und die autonomen Regionen Madeira und die Azoren. Bei der Einreise über den Landweg ist ab einem Alter von zwölf Jahren ein EU-Impfzertifikat notwendig. Alternativ benötigt man einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden). Bei der Anreise über den Luftweg wird zusätzlich eine digitale Messung der Körpertemperatur vorgenommen. Ab 38 Grad Celsius folgen wohl weitere Untersuchungen und eventuell eine Quarantäne. Auch beim Betreten von öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können vereinzelt Temperatur-Kontrollen stattfinden. In ganz Portugal gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln für alle, die älter als zehn Jahre sind.
Madeira und Azoren
Bei der Einreise nach Madeira gibt es derzeit keine Einschränkungen. Jedoch bestehen auf der Insel noch einige Corona-Regeln. In Sport- und Kultureinrichtungen, Friseurläden, Restaurants, Bars und Diskotheken müssen Besucher entweder geimpft (auch ohne Boosterimpfung) oder genesen sein (EU-Impfzertifikat). Ein Antigenschnelltest gilt auf Madeira eine Woche lang – ist aber kostenpflichtig. Weitere Informationen finden Sie hier.
Auf den Azoren gilt ein fünfstufiges Warnsystem, das man vor der Reise checken sollte. Zudem müssen Ungeimpfte 72 Stunden vor der Einreise eine Gesundheitserklärung einreichen und einen Schnell- oder PCR-Test vorweisen. Dabei gelten fast dieselben Regeln wie auf dem portugiesischen Festland. Einziger Unterschied: Der Schnelltest ist 48 Stunden lang gültig. Sollte man Symptome einer Corona-Infektion im Portugalurlaub verspüren, muss man dies telefonisch melden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.