Corona-Regeln Unübersichtlich und kompliziert

Martin Fleischmann

Corona-Lockerungen sind an die Inzidenzen gekoppelt, deshalb gilt in vielen Landkreisen etwas anderes. Und dann gibt es noch die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen, die unterschiedlich gehandhabt wird.

Während vielerorts die Biergärten wieder öffnen, gilt das für Coburg noch nicht. Foto: wkbilder - stock.adobe.com/Seifert

Coburg - Die Lage ist vertrackt: Das Kabinett beschließt Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen, aber für Stadt und Landkreis Coburg gelten viele nicht, weil hier die Sieben-Tage-Inzidenz noch zu hoch ist. Das betrifft etwa die Biergärten und die Außengastronomie, bald womöglich aber auch Freibäder und Sport- und Kulturveranstaltungen. „Es ist fürchterlich kompliziert, den Überblick zu behalten“, sagt Katja Diedler aus der Pressestelle der Stadt Coburg. Die Stadt informiere deshalb tagesaktuell auf allen Kanälen und auf ihren Internet-Seiten über die Inzidenz und die Regeln, die damit zusammenhängen. Von einer unübersichtlichen Lage und einem schwer verständlichen Regelwerk spricht auch Felix Hanft, geschäftsleitender Beamter des Landratsamtes, und verweist auf die Inzidenzwerte 35, 50, 100 und 165, bei denen sich jeweils etwas ändert. Die Behörde sei bemüht, auf der Homepage und via Landkreis-Funk die gültigen Regeln so übersichtlich und aktuell wie irgend möglich zu veröffentlichen. Allerdings folgten Ausführungsbestimmungen mitunter erst zeitlich versetzt zu den Ankündigungen der Politik.

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In Coburg wird die Lage auch dadurch unübersichtlicher, dass die Werte zwischen Stadt und Landkreis differieren. „Wir versuchen den Gleichschritt, etwa bei den Schulen“, sagt Felix Hanft. Wenn die Inzidenz im Landkreis aber schneller als in Coburg unter 100 sinkt, werde man jedoch zum Beispiel die Biergärten öffnen. Alles andere sei den Landkreis-Bewohnern und den Gastronomen nicht zu vermitteln.

Nicht an eine Inzidenz gekoppelt ist die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen. In Coburg gibt es nur eine Empfehlung, in Bamberg dagegen ist die Maske ein Muss, obwohl dort die Ansteckungswerte deutlich niedriger sind und Biergärten längst geöffnet haben. „Es besteht sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch im Bereich des Landratsamtes einhellig die Auffassung, dass auf allen innerstädtischen Plätzen, Straßen und Wegen bedingt durch die aktuell geringe Personenfrequenz insbesondere das Kriterium der Begegnung von Menschen auf engem Raum nicht erfüllt wird“, erklärt Kai Holland, Leiter des Coburger Ordnungsamtes. Unter Berücksichtigung der an der frischen Luft geringeren Infektionswahrscheinlichkeit sei weder von der Stadt noch vom Landratsamt eine räumliche Festlegung getroffen worden. Innerhalb Coburgs wird deshalb in vielen Bereichen der Fußgängerzone das Tragen der Maske nur empfohlen. Ausnahme ist der Markt. Bamberg hält dagegen an der Maskenpflicht fest. „Sie gilt weiterhin an Orten, an denen sich Menschen sehr nahe kommen“, teilt Bambergs Pressesprecherin Stephanie Schirken-Gerster mit. Das ist insbesondere samstags in der Fußgängerzone der Fall.