Corona-Spaziergänge Coburg Entscheidung über Allgemeinverfügung steht

Yannick Seiler
Teilnehmer einer unangemeldeten Demonstration, sogenannte Corona-Spaziergänger, laufen über den Coburger Marktplatz. Foto: Frank Wunderatsch

Vertreter des Verwaltungsgerichts Bayreuth haben einen Eilantrag zu neuen Regeln für unangemeldete Demonstrationen in der Vestestadt bewertet – mit eindeutigem Ergebnis.

 
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Coburg - Vergangene Woche haben Vertreter aus Kreisen der sogenannten Corona-Spaziergänger versucht, die neue Allgemeinverordnung der Stadt Coburg durch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Bayreuth für nichtig zu erklären. Am Montagvormittag stand fest: Ihr Versuch ist erfolglos gewesen. Laut Martina Kehl, Richterin am Verwaltungsgericht und stellvertretende Pressesprecherin der Justizbehörde, ist die Klage bereits am späten Freitagnachmittag abgewiesen worden.

Demnach sei der Eilantrag als unzulässig eingestuft worden, da der Kläger durch die Vorschriften der Allgemeinverfügung der Stadt Coburg nicht in seinen Rechten verletzt sei, sagte Kehl am Montag. Louay Yassin, Pressesprecher der Stadt, ergänzte, dass der Antragsteller, der mit seinem Namen nicht in die Öffentlichkeit ging, die Kosten des Verfahrens tragen müsse.

Spenden für Rechtsbeistand

Vergangene Woche hatten Mitglieder der sogenannte Spaziergänger, die unangemeldet im Zentrum der Vestestadt gegen Corona-Maßnahmen protestieren, in der Gruppe Freiheitsboten Coburg im Nachrichtendienst Telegram zu Spenden aufgerufen, um das Verfahren und einen Rechtsbeistand zu bezahlen. Coburg hatte eine Allgemeinverfügung erlassen, um der Polizei eine rechtlich sichere Handhabe gegen Teilnehmer unangemeldeter Protestzüge zu geben. Die Verfügung schreibt unter anderem eine Maskenpflicht während der Demonstration vor und verbietet das Mitführen von Hunden und Waffen.

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