Coburg - Vergangene Woche haben Vertreter aus Kreisen der sogenannten Corona-Spaziergänger versucht, die neue Allgemeinverordnung der Stadt Coburg durch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Bayreuth für nichtig zu erklären. Am Montagvormittag stand fest: Ihr Versuch ist erfolglos gewesen. Laut Martina Kehl, Richterin am Verwaltungsgericht und stellvertretende Pressesprecherin der Justizbehörde, ist die Klage bereits am späten Freitagnachmittag abgewiesen worden.