München/Ebern - Scheinbar dürfen doch mehr Menschen einer Familie an Weihnachten legal zusammenkommen, als viele denken. Nach der aktuellen generellen Regelung für private Treffen dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Von der Bayerischen Staatsregierung für die Feiertage beschlossene Lockerungen sollten ein wenig mehr möglich machen: Ein Hausstand kann vom 24. bis 26. Dezember bis zu vier Personen aus dem engsten Familienkreis im heimischen Wohnzimmer empfangen, egal aus wie vielen Haushalten diese kommen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Was viele Menschen bisher nicht wussten: Als Grundlage für die Berechnung wird nicht etwa der Haushalt hergenommen, der als Gastgeber fungiert, sondern der größte anwesende.
Corona und die Festtage Mathematik unterm Weihnachtsbaum
Christian Schuster 17.12.2020 - 15:23 Uhr