Corona Coburg: Wieder mehr Impfdosen von Biontech

Hausärzte, die ein Fläschchen Corona-Impfstoff von Biontech bestellten, aus dem sich sechs Impfdosen gewinnen lassen, mussten bislang zwingend auch Astrazeneca abnehmen, wo aus einem Fläschchen zehn Impfdosen entnommen werden können. Dieser Zwang, der Ärzte verärgerte, ist aufgehoben worden. Foto: red/Felix Kästle

Die Politik hatte Ärzten vorgegeben, dass sie Astrazeneca abnehmen müssen, wenn sie Corona-Impfstoff von Biontech bestellen. Das sorgte für Ärger. Der ist vom Tisch.

 
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Coburg - Hausärzte bestellen den Corona-Impfstoff, den sie in ihren Praxen einsetzen, im Regelfall über Apotheken. Jüngst wurden sie mit einer Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums für die Verteilung des Vakzins konfrontiert. Zu jedem Fläschchen des Herstellers Biontech/Pfizer, aus dem sich sechs Impfdosen gewinnen lassen, mussten sie ein Fläschchen von Astrazeneca mit zehn Impfdosen abnehmen. Einige Ärzte zeigten sich darüber verärgert.

Ullrich Zuber, Vorsitzender des Hausarztvereins Coburg, bestätigt diese Praxis. Aber auch wenn Astrazeneca aufgrund bekannt gewordener, äußerst seltener Nebenwirkungen – Blutgerinnsel im Gehirn – negative Schlagzeilen gemacht hat, würden die allermeisten Patientinnen und Patienten den Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers gerne annehmen. „Hauptsache geimpft“, höre Zuber immer wieder. Denn die Gefahr, schwer an Covid-19 zu erkranken, sei um ein Vielfaches höher als das Risiko, das von Astrazeneca ausgehe.

Die Wirkung dieses Vakzins, so der Mediziner, „sei nicht schlecht“, und es müssten mangels Nachfrage keine Impfdosen weggeworfen werden. Es gebe auch in der Stadt und im Landkreis Coburg noch genügend über 60-Jährige, die noch nicht gegen das Corona-Virus, das Covid-19 auslöst, geimpft seien. Astrazeneca soll laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) insbesondere in dieser Altersgruppe eingesetzt werden. Und dass dieses Vakzin gefragt sei, könne man am bundesweit starken Interesse an Sonderaktionen von Impfzentren sehen. Sie bieten Menschen eine Immunisierung mit Astrazeneca an, die nicht einer der vom Gesetzgeber bevorzugten Alters- oder Berufsgruppen angehören.

Hans-Joachim Schreeck, Pressesprecher der bayerischen Landesapothekerkammer für die Stadt und den Landkreis Coburg, sagte der Neuen Presse auf Anfrage, die Vorgabe zur Bestellung der niedergelassenen Arztpraxen sei wohl auch „aus Ermangelung an Impfstoffen“ getroffen worden, aber schon wieder Vergangenheit. Das geht auch aus einer Mitteilung des Bayerischen Hausärzteverbands vom Freitag hervor. Danach geben Arztpraxen bei ihrer Bestellung an, von welchem Impfstoff sie wie viele Dosen benötigen; der Zwang ist also aufgehoben. Dies gilt laut Hausärzteverband erstmals für die Woche vom 26. April bis 2. Mai. „Aus meiner Sicht ist der Ärger damit vorbei“, sagte Schreeck.

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