Nach der Verurteilung sieht sich Beowulf von P. weiter im Recht. Das liegt daran, weil das deutsche Recht für ihn nicht gelte. Er sei schließlich kein „Deutscher“, sagt er Richterin Julia Eimer noch vor Prozessbeginn. „Es scheint, als haben wir unterschiedliche Realitäten. Ihre Realität ist nicht meine Realität.“ Er sei dazu auserwählt, als Beauftragter des „Freistaats Freie Stadt Danzig“, die Nachkriegsordnung in Europa herzustellen. Doch eigentlich muss er sich erst einmal nur vor dem Coburger Amtsgericht wegen Beleidigung verantworten.
Amtsgericht Coburg Reichsbürger beleidigt Polizisten als „SS“-Kommissar
Bastian Sünkel 09.07.2025 - 14:30 Uhr