Demo-Teilnehmer vor Gericht „Spaziergänger“ gibt sich unschuldig

Martin Schweiger

Ein vermeintlicher Teilnehmer einer Eberner Demonstration steht vor Gericht. Er leugnet, bewusst mit dem „Abendspaziergang“ mitgelaufen zu sein und will ein Bußgeld nicht zahlen.

 
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Ein 34-Jähriger bestreitet, in Ebern an einem „Abendspaziergang“ teilgenommen zu haben. Die Verhandlung wurde ausgesetzt. Foto: picture alliance/dpa/Volker Hartmann

Bei den sogenannten „Abendspaziergängen“ in Ebern machten viele Corona-Gegner ihrem Ärger Luft. Die Demonstrationsmärsche waren angemeldet. Sie mussten auf einer vorher festgelegten Strecke in einem abgesteckten zeitlichen Rahmen stattfinden. Das Ende der Demonstration wurde von der Polizei per Megafon bekannt gegeben. Danach musste sich die Demonstration auflösen. Etliche „Spaziergänger“ hielten sich jedoch nicht daran, so wie am 29. Dezember 2021. Ein Pulk von rund 40 Teilnehmenden marschierte weiter in Richtung Kapellenstegsweg, wobei weiterhin lautstark Parolen gerufen wurden. Einsatzkräfte der Polizei kesselten die Demonstrierenden ein und nahmen ihre Personalien auf. Die Beteiligten erhielten Bußgelder in Höhe von 328,50 Euro wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Unter ihnen war auch ein 34-Jähriger, der das Bußgeld nicht akzeptierte und Einspruch einlegte, weshalb es am Montag dieser Woche zur Verhandlung am Amtsgericht kam.

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Dort sagte er, er sei nur zufällig mit der „Horde“ in Richtung Kapellenstegsweg gelaufen, um dort einen Freund zu besuchen. Er habe einen Bußgeldbescheid erhalten, ohne dass er zuvor von einem Polizeibeamten über seine Rechte belehrt worden sei. Auch Personalien seien ihm nicht abgenommen worden. „Ich laufe da tagtäglich. Ich habe gegen kein Gesetz verstoßen“, beteuerte er.

Bereits fünf Vorstrafen

Zum Verhängnis könnten ihm seine fünf Vorstrafen geworden sein. Bei der Polizei in Ebern ist er bekannt. Die Vorstrafen wollte ihm der Vorsitzende Richter Patrick Keller nicht zur Last legen, da sie zum einen lange zurück liegen und zum anderen hier keine Rolle spielen würden. Der Bußgeldempfänger habe nicht randaliert und mache einen vernünftigen Eindruck. Dennoch habe er es „billigend in Kauf genommen“ eine Ordnungswidrigkeit begehen zu können, da er mit der „grölenden Meute“ mitlief.

Da der 34-Jährige als Hartz-IV-Empfänger über wenig Geld verfügt, bot der Vorsitzende an, die Strafe auf 150 Euro zu reduzieren. Doch das machte der 34-Jährige nicht mit. Nach kurzer Rücksprache mit seiner Anwältin teilte diese dem Gericht mit, dass sich ihr Mandant „hier nicht verkaufen“ könne. Der Vorsitzende sagte, er habe bereits etliche Verfahren mit Demonstrierenden gehabt und „alles verurteilt“. Eine Beweisaufnahme sei aufwendig, da die Einsatzkräfte auch aus Schweinfurt und Hof kämen. Die Hauptverhandlung wurde ausgesetzt. Fortsetzung folgt.