Am Gründonnerstag hat die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Coburg entschieden, Oliver N. in eine geschlossene psychiatrische Klinik einzuweisen. Dagegen legt der 55-Jährige Revision ein. Das bestätigte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Arnstein, der Neuen Presse, am Osterdienstag.