Der Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Ihm wird zweifacher Mord vorgeworfen. Er hatte bei der ersten Vernehmung durch die Polizei die Tat eingeräumt. Eine mündliche Angabe bei der Polizei sei das eine - das auch genau nachzuweisen, den Tatverdächtigen zu überführen oder zu widerlegen, sei das andere, sagte der Sprecher. Der leitende Oberstaatsanwalt Martin Dippold sagte: Ein Geständnis müsse ja nicht unbedingt richtig sein. "Es muss überprüft werden, was er gesagt hat." Angesichts des schweren Vorwurfs könnten erst dann detaillierte Angaben gemacht werden, wenn es belastbare Fakten gebe - auch aus Rücksicht auf die vier minderjährigen Kinder der Opfer. Um diese kümmert sich das Jugendamt.