„Wenn Sie von Flensburg nach München quer durchs Land fahren, müssen Sie austüfteln, welche Zusatztickets Sie unterwegs brauchen“, sagt Detlef Neuß vom Fahrgastverband Pro Bahn. Aber wer will schon die Beförderungsbedingungen von zig Tarifverbünden studieren? „Das ist ein Riesenaufwand und wahnsinnig kompliziert“, sagt Neuß. Schließlich müsse man erst mal herausfinden, welche Verbünde man auf der Strecke überhaupt durchquert (er empfiehlt dafür die Website „Openrailwaymap.org“). Die Alternative: Eine Hundefahrkarte auf der Bahn-Webseite kaufen. Die kostet zwar vermutlich mehr, weil man für die gesamte Strecke bezahlt, erspart aber eine stundenlange Suche.
Wie ist es im Fernverkehr geregelt?
Hier hat sich nichts geändert. Kleine Hunde bis zur Größe einer Hauskatze dürfen im Fernverkehr (ICE, IC, EC) kostenlos mitfahren, wenn sie in einer Transportbox verstaut werden. Größere Tiere benötigen eine Kinderfahrkarte. Diese kostet die Hälfte vom Erwachsenenfahrpreis. Kurios: Anders als die meisten Tickets konnten Hundefahrkarten über die DB-Webseite bisher nicht ausgedruckt werden. Der Versand per Post dauert drei bis fünf Tage. Auf der neuen Webseite der Deutschen Bahn (next.bahn.de) kann man Hunde aber bereits anklicken.
Was kostet eine Hundefahrkarte bei der Deutschen Bahn?
Selbst das lässt sich ohne größeren Aufwand kaum herausfinden, zumindest bei Fahrten mit Regionalzügen. Klickt man die Option „Nur Nahverkehr“ an (wie man es als Inhaber eines Deutschlandtickets tun würde), kommt häufig die Meldung: „Preisauskunft nicht möglich“. Die DB-Pressestelle erklärt, dies liege an der Zuständigkeit der einzelnen Verkehrsverbünde. Alternativ könne man zum Schalter am Bahnhof gehen und sich dort beraten lassen. Ob dies tatsächlich funktioniert, darf sehr bezweifelt werden. Selbst die DB-Pressestelle konnte mit Verweis auf regionale Verkehrsunternehmen viele Fragen gar nicht oder nur mit Vorlauf beantworten.
Welche Regeln gelten im Zug?
Kleine Hunde müssen – wie bereits gesagt – in einer Transportbox verstaut werden. Bei größeren Hunden gilt Leinen- und Maulkorbpflicht. „Bitte beachten Sie, dass Hunde immer vor/unter/neben Ihrem Sitzplatz sitzen oder liegen müssen“, schreibt die Bahn auf ihrer Webseite. „Daher benötigen sie auch keine Sitzplatzreservierung.“ Immerhin, ein guter Zug der Bahn.