DHL-Zustellungen Darum klingelt der Paketbote ab Juli nicht mehr

Annika Mayer

Wer auf ein Paket wartet, kann sich bald nicht mehr darauf verlassen, dass bei der Zustellung geklingelt wird. Denn ab Juli müssen DHL-Boten nicht bei allen Empfängern läuten. Wir erklären, was hinter der neuen Regelung steckt.

 
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Bei manchen Empfängern werden die DHL-Paketboten in Zukunft nicht mehr klingeln. Foto: dpa/Jan Woitas

Stuttgart - Oft wird den Zustellern von DHL vorgeworfen, nicht beim Kunden zu klingeln. Ab Juli sind die Paketboten dazu auch nicht mehr in allen Fällen verpflichtet. Das erklärt DHL in einem Rundschreiben, das der Webseite „Paketda!“ vorliegt. Die neue Regelung gilt allerdings nur bei bestimmten Empfängern von Paketen.

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Diese Empfänger sind betroffen

„Künftig stellen wir ein für Sie bestimmtes Paket direkt an Ihrem Ablageort zu - ohne den Versuch der persönlichen Zustellung an der Haustür“, heißt es in dem Rundschreiben. Der zukünftige Klingelverzicht betrifft damit Kunden, die einen sogenannten Ablagevertrag haben. Das ist der Fall, wenn man bei DHL festgelegt hat, dass Pakete beispielsweise auf die Terrasse oder in den Garten gelegt werden können, falls man nicht da ist. Wird dieser Ablageort nach der betroffenen Zustellung nicht wieder aufgehoben, ist er auch weiterhin gültig.

Bisher mussten die Paketboten auch bei Empfängern mit Ablagevertrag klingeln. Mit der neuen Regelung gilt das nicht mehr. Der Verzicht auf das Klingeln solle für einen ungestörten und zügigen Empfang der Sendung sorgen, erklärt DHL in dem Rundschreiben. Die neue Regelung sorgt außerdem dafür, dass die Paketboten bei der Zustellung Zeit sparen, wie es bei „Paketda!“ heißt.

So klingelt der Paketbote weiterhin bei Ihnen

Soll der DHL-Bote trotz Ablageort künftig klingeln, muss man eine Änderung im DHL-Kundenkonto vornehmen. Auf dhl.de lässt sich festlegen, dass weiterhin geklingelt werden soll. Falls man noch keinen Ablageort hat, aber sich einen zulegen will, kann man dies ebenfalls dort angeben. Aber auch ohne Kundenkonto kann man Einspruch gegen den Klingelverzicht erheben: Dazu gibt es ein entsprechendes Online-Formular von DHL.