Kunst ist eine komplexe Angelegenheit. Erst recht die Kunst am Bau. Öffentliche Kunst, also Kunst, die für den „musealen Freiraum“ bestimmt ist, soll im Idealfall allen genügen: dem Künstler, dem Architekten, dem Bauherrn, dem Kunstkenner, dem Nutzer und der Öffentlichkeit. Ein schwieriges Unterfangen. Seit 1950 gibt es in Deutschland das staatliche Bekenntnis zur Kunst am Bau. Bis heute gilt, dass bei öffentlichen Gebäuden bis zu 1,5 Prozent der Bausumme an Künstler und baugebundene Kunst gehen sollten.
Dich kenn’ ich doch! Der Kronacher Geschichtsbewahrer
Sabine Raithel 18.03.2026 - 15:00 Uhr